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» Gewerbeanmeldung trotz fehlender ausländerrechtlicher Gestattung «

Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich sehe hier ehrlich gesagt überhaupt keine Grundlage, gewerberechtlich tätig zu werden. Arbeits- und Beschäftigungserlaubnisse sind ausschließlich Aufgabe der Ausländerbehörde. Warum wollt ihr euch da unbedingt einmischen?

Ein Verfahren nach § 35 GewO käme m.E. frühestens in Betracht, wenn die ABH mehrmals Bußgelder festgesetzt hätte und die Ausländerin /der Ausländer trotzdem weitermachen würde. Aber selbst dann wären die für diesen Personenkreis spezielleren ausländerrechtlichen Regelungen vorrangig zu sehen.

Bei der Gewerbeanzeige können zwar verschiedene Dinge (z.B. auch Meisterbrief, gewerberechtliche Erlaubnisse, aber auch ausländerrechtliche Erlaubnisse) abgefragt werde. Das hilft dann aber ausschließlich des jeweils zuständigen Fachbehörden im weiteren Verfahren.

Regina Runge



Gepostet am 30.03.2016 um 12:17 von:
Benutzer: Runge
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