Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung trotz fehlender ausländerrechtlicher Gestattung «

Ich wüsste nicht, dass die Fortsetzung des Gewerbes pauschal nach § 15 Abs. 2 GewO verhindert werden kann, da im § 15 Abs. 2 m.M.n. nur an die Zulassungspflicht des Gewerbes (z.B. Makler), nicht aber an etwaige Erlaubnisse knüpft, die den Personenstatus des Gewerbetreibenden betreffen.

Allerdings würde ein Verstoß gegen ausländerrechtliche Vorschriften vorliegen und ein Verfahren nach § 35 GewO könnte eingeleitet werden.

Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege  smile  

VG Amisia



Gepostet am 30.03.2016 um 11:36 von:
Benutzer: Amisia
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