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» Gewerbeanmeldung trotz fehlender ausländerrechtlicher Gestattung «

Danke schon mal für die schnelle Antwort!

Ich habe jetzt noch mal deutlich intensiver gesucht und bin zu folgender Einschätzung gekommen, die ich an die Ausländerbehörde und die Kommunen verschicken werde:

"Ich wurde durch den Fachbereich Migration und Aufenthalt (ehemals Ausländerbehörde) des MKK gebeten auf folgende Problematik hinzuweisen:

Bei der Anmeldung eines Gewerbes durch ausländische Staatsangehörige (Nicht-EU bzw. Nicht-EWR) sind diese laut Ziffer 5.4 der GewAnzVwV aufzufordern, den Nachweis zu erbringen, dass die für die angemeldete Tätigkeit erforderliche Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage des Aufenthaltstitels. Auf diesem ist ein entsprechender Vermerk angebracht, ob die „Erwerbstätigkeit gestattet“ oder die „Beschäftigung gestattet“ ist. Diese unterschiedlichen Angaben haben in der Vergangenheit gelegentlich zu Irritationen geführt. Konkret bedeuten die Angaben folgendes:

Erwerbstätigkeit gestattet -> selbständige und nicht-selbständige Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden

Beschäftigung gestattet -> nicht-selbständige Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden

Die Anzeige zur Aufnahme eines selbständigen Gewerbes ist auch bei dem Vermerk „Beschäftigung gestattet“, wie üblich, in jedem Fall anzunehmen. Der Anzeigende ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Beginn des Gewerbes ohne die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung (Vermerk „Erwerbstätigkeit gestattet“) unzulässig ist und in der Folge durch die Behörde verhindert bzw. mit Bußgeld geahndet werden kann.

Die Verhinderung der Fortsetzung des Gewerbes obliegt nach hiesiger Auffassung gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO i.V.m. § 1 Abs. 9 GewZustV der für die Erteilung der Zulassung zuständigen Behörde. Die Ahndung der Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus § 98 Abs. 3 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz und obliegt der Ausländerbehörde."

Für weitere Anregungen und Kommentare bin ich immer offen
 smile  



Gepostet am 30.03.2016 um 10:28 von:
Benutzer: Jacob
Der Original-Beitrag :
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