Forum-Gewerberecht
» Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie «
Moin!
Wenn er die Erlaubnis erhalten hat, kann eine Erweiterung der Tätigkeit um die Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34 i GewO erfolgen.
Gruß
Gepostet am 23.03.2016 um 06:55 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100604#post100604
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