Forum-Gewerberecht

» Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie «

Moin!

Wenn er die Erlaubnis erhalten hat, kann eine Erweiterung der Tätigkeit um die Immobiliardarlehensvermittlung nach § 34 i GewO erfolgen.

Gruß



Gepostet am 23.03.2016 um 06:55 von:
Benutzer: sme40
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100604#post100604


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