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Hallo,

ich bin noch nicht lange im Gewerbeamt und habe eine weitere Frage zu der neuen Regelung des § 34c GewO:

Muss der Gewerbetreibende nach Änderung zum §34i GewO eine Gewerbeummeldung anzeigen?

Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten :-)

Freundliche Grüße



Gepostet am 22.03.2016 um 18:00 von:
Benutzer: Sophie Wagner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100599#post100599


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