Forum-Gewerberecht

» Vorstandswechsel gewerberechtlicher Verein «

Hallo,

so wie z.B. bei der GmbH der Wechsel in der Geschäftsführung nicht anzeigepflichtig ist, so ist auch der Wechsel im Vorstand des eingetragenen Vereins nicht anzeigepflichtig. Es kann natürlich nicht schaden sich intern den aktuellen gesetzlichen Vertreter zu vermerken.

Gruß
HBinder



Gepostet am 21.03.2016 um 13:46 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100569#post100569


Beitrags-Print by Breuer76