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Hallo Miteinandern,

leider stehe ich grade vor einem großen Rätsel.
Bei mir gibt es einen (unstrittig) gewerberechtlichen eingetragenen Verein. Nun hat sich im Vorstand jedoch ein Wechsel ergeben.

Für mich stellt sich die Frage, ob dies einen meldepflichtigen Tatbestand nach der Gewerbeordung darstellt. Ist für ein Vorstandsmitglied eine Abmeldung zu erstellen und anschließend für das neue Vorstandsmitglied eine Anmeldung oder gebe ich lediglich "intern" einen Wechsel in Vorstand ein (ohne entsprechende Gewerbemeldung)?

Vielen Dank schonmal.



Gepostet am 21.03.2016 um 13:08 von:
Benutzer: Residenz
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