Forum-Gewerberecht

» Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

ich hätte da gleich einen konkreten Fall. Ich mache zu meinen drei Fragen mal drei Überschriften:

[B]§ 34 i jetzt und hier?
[/B]Darf ich, jetzt, zum Beispiel am 22.03. gleich eine §-34-i-Urkunde ausstellen, da mein Antragsteller schon die Sachkunde durch berufliche Vorbildung und auch den Versicherungsnachweis hat?

[B]Beweist dieser Abschluss die Sachkunde?
[/B]Es liegt ein saarländisches Zeugnis aus dem Jahr 1982 vor, mit der Bezeichnung [I]Staatlich geprüfter Betriebswirt[/I].

[B]Wann ist jemand (finanziell) unzuverlässig?
[/B]Im konkreten Fall wurde der Antragsteller von seiner "Dachgesellschaft" aufgefordert noch schnell vor der Tag und Nachtgleiche Frühjahr 2016 den § 34 c zu beantragen, damit er in die Jahresfrist kommt. Da die finanzielle Zuverlässigkeit noch unklar ist, werde ich den Fall bis Montag nicht abschließen können, habe aber vor, nach Klärung, sofort den § 34 i auszustellen.
Jetzt aber zu den finanziellen Problemen. Die Steuererklärungen 2014 und 2015 sind noch nicht gemacht, das Finanzamt hat auf Grund Schätzung 20.000 € in Soll gestellt und wegen eben dieser Schätzung will die Gemeinde den gleichen Betrag an Gewerbesteuer von ihm haben.
Klingt schlimm, aber lese ich mir § 34 c Absatz 2 Nummer 2 durch, so kann ich das darunter nicht subsumieren und einen Antrag auf Gewerbeuntersagung hat das Finanzamt nicht gestellt.

Kann mir jemand in dieser Sache weiterhelfen?

Danke.



Gepostet am 18.03.2016 um 08:14 von:
Benutzer: Jannes
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100516#post100516


Beitrags-Print by Breuer76