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 Moin    Moin   Kollege,

tja, Halle ist vermutlich auch nicht ganz so groß wie Ihr Zustänigskeitsbereich - deshalb weniger "Glücksspiel-Angebote".  smile   Der Artikel betrifft übrigens [URL=http://www.hallewestfalen.de/magazin/magazin.php?menuid=125&topmenu=12
5]Halle in Westfalen[/URL] und die dortige [URL=http://www.hallewestfalen.de/pics/medien/1_1164030922/vergnuegungssteu
er.pdf]Vergnügungssteuersatzung[/URL] und nicht [URL=http://www.halle.de/]Halle an der Saale[/URL]    



Gepostet am 12.12.2006 um 12:08 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10048#post10048


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