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Guten Morgen,

bei uns gibt es jährlich zwei Kirmesveranstaltungen die unterschiedlich organisiert werden.

Osterkirmes

Eine kleine Kirmes die ausschließlich durch Schausteller beschickt wird und auf einem kleineren Gelände am Rande der Innenstadt stattfindet. Die Kirmes wird von einem Schausteller organisiert und durch ihn auch die Festsetzung nach § 60 b GewO beantragt.

Stadtfest mit Stadtkirmes

Eine größere Veranstaltung mit gemischter Beteiligung von Schaustellern, Gewerbetreibenden und Vereinen in der Innenstadt. Organisiert wird die Veranstaltung durch das städtische Kultur- und Verkehrsamt, welche auch die Verträge mit den Standbetreibern abschließt, Standplätze vergibt usw.
Veranstaltung ist auch als Volksfest nach § 60b GewO durch die Gemeinde festgesetzt.



Gepostet am 11.03.2016 um 10:08 von:
Benutzer: Maliklaus
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