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» AOK als Gewerbebetrieb? «
aus Rheinhessen,
das kann schon stimmen, wenn die Voraussetzungen aus diesem Thread hier vorliegen: [URL=http://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=93101#post93101]
[/URL]
In diesem Falle wäre selbstverständlich eine Gewerbeanzeige erforderlich und richtig - und zwar wohl für jede AOK-Niederlassung im Kammerbezirk.
Gepostet am 25.02.2016 um 07:45 von:
Benutzer: Rheinhesse
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100226#post100226
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