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Hallo egge,

mach Dir keine Sorgen, es ist alles richtig so.
Unselbständige Zweigstellen werden nicht im Handelsregister eingetragen. Die (selbstständigen) Zweiniederlassungen dagegen schon. Und da sie eben nur Zweigniederlassungen sind, aber von der gleichen juristischen Person betrieben werden, stehen sie auch in deren Handelsregisterblatt.

Viele Grüße
VeSa



Gepostet am 24.02.2016 um 11:48 von:
Benutzer: VeSa
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