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 Moin    Moin   von der D...

wenn ich mir Eigentum zusätzlich extra anschaffe, um es dann mit Gewinnen zu vermieten oder zu verkaufen (das ist hierbei egal) ist das Gewerbe. Und damit ist das Handwerksrecht (Gott sei Dank) immer noch einschlägig. Irgendwie muss dem Pfusch am Bau ja noch etwas entgegenstehen. Denn wenn kein Meister, wie soll dann der Bau vernünftig renoviert werden mit Dachdecker, Zimmerer, Klempner, Maurer etc. Oder man lässt die Arbeiten von eingetragenen firmen machen. ansonsten kann auch noch unerlaubte Handwerksausübung dazukommen.



Gepostet am 23.02.2016 um 12:02 von:
Benutzer: BE-DE
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