Forum-Gewerberecht

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 Moin    Moin   von der D...

@ Thomas: vollkommen richtig und gut gleich mit Urteilen belegt. Hier ist sowas von Gewerbe weil die Gewinnerzielungsabsicht auch ständig hervorgehoben ist. Wenn ich alles erst kaufe mit dem Gedanken nachher alles mit Gewinn zu veräußern ist dies nicht mehr reine Verwaltung eigenen Vermögens, sondern gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht. Da ist schon bald die Frage, ob der Gesellschaftsgegenstand gem. HR Auszug noch dem tätsächlichen Zweck entspricht.



Gepostet am 23.02.2016 um 10:11 von:
Benutzer: BE-DE
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