Forum-Gewerberecht

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Hallo,

in diesem Falle *kann* man Gewerbe unterstellen.

Klar ist, wenn es sich um Gewerbe handelt, dass gewisse Arbeiten der Meisterpflicht unterliegen. Als Stichwort genügt Anlage A der Handwerksordnung.

Dieses Forum leistet keine Rechtsberatung.

Hier sind Steuerberater, Finanzamt und/oder Handwerkskammern und/oder Kreishandwerkerschaften die besseren Ansprechpartner.



Gepostet am 22.02.2016 um 14:07 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100156#post100156


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