Forum-Gewerberecht

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Da es sich offensichtlich um eine einmalige Sache handelt, stufe ich es als unbedenklich ein. Wiederholt sich das Ganze bzw. die Tätigkeit wird fortgesetzt, so ist es als Gewerbe anzusehen.



Gepostet am 22.02.2016 um 12:52 von:
Benutzer: domar
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