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Hallo Florian,

Du hast recht, ich kenne keine Gaststätte mit Sonderraum für nicht-trinkende Gäste, sondern diese dürfen sich grundsätzlich im normalen Gastraum mit aufhalten. Ja, man sollte Dinge nur beurteilen, wenn man sich mit diesen auskennt.


Da ich von Gastronomen und Türstehern weiß wie problematisch es ist, wenn ein abgewiesener Gast den Eindruck "hat / haben möchte / haben kann" (bitte wertungsfrei verstehen), dass er aufgrund seiner Herkunft abgewiesen wird, ist es erstaunlich, dass ihr Spielhallenbetreiber derartige Schilder aufhängt.
[URL]http://www.n-tv.de/ratgeber/Diskobetreiber-zahlt-Schadenersatz-article
12157361.html[/URL]


VG
Meike



Gepostet am 22.02.2016 um 05:45 von:
Benutzer: Meike
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100129#post100129


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