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» Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie «

 Moin   und vielen Dank für die ausführliche Antwort. Das werde ich mir mal zu Gemüte führen.

34j??? Höre ich zum ersten Mal...was soll denn da nun wieder geregelt werden?
So langsam verliere ich den Überblick.  Augen rollen  

Die Gewerbetreibenden können offensichtlich gar nicht selbst entscheiden, ob sie den 34c beantragen möchten oder nicht.
In gestrigem Fall stand ganz klar im Schreiben der LBS drin, dass die Dame den 34c beantragen MUSS, damit sie den 34i erhalten kann.

Das das so Quatsch ist und ihr nicht wirklich was bringt, habe ich versucht zu erklären. Aus Unsicherheit und wegen diesem fordernden Schreiben, wollte sie aber lieber nichts verkehrt machen und hat den Antrag gestellt.



Gepostet am 18.02.2016 um 09:37 von:
Benutzer: Roesje
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