Forum-Gewerberecht

» Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie «

Mir gehts hier gerade genauso.

Die Woche fing es an. Ein formloser Antrag auf 34i, damit man ja keine Übergangsfristen versäumt, vorhin ein Neuantrag 34c Nr. 1 und 2 GewO.

Aber...wenn ich nichts Neues versäumt habe, dann ist doch beabsichtigt, dass die "Althasen" im vereinfachten Verfahren eine 34i Erlaubnis ohne Zuverlässigkeits-/Vermögensprüfung erhalten können und 1 Jahr Zeit gewinnen, um den 34i zu beantragen und die Sachkunde nachzuweisen.

Da bei Neuanträgen 34c jetzt sowieso eine Zuverlässigkeits-/Vermögensprüfung erfolgt, macht das doch eigentlich...außer ein bisschen Zeit...echt keinen Sinn, jetzt noch schnell 34c Erlaubnisse zu beantragen.  Kopfkratz  

Fallen diese "Neulinge" dann überhaupt unter die beabsichtigten "Altfälle". Meistens wird doch ein Stichtag festgelegt oder wird das der 21.03.16 sein, denn so kommuniziert das z.B. die LBS (wie ich vorhin im Schreiben an die bisherige Bausparvertragsvermittlerin entnehmen konnte).



Gepostet am 17.02.2016 um 15:50 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100061#post100061


Beitrags-Print by Breuer76