Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung als Eventfotograf? «

Hallo,

u.a. ist ein entscheidendes Kriterium, ob ein Gewerbe ausgeübt wird, immer die Gewinnerzielungsabsicht. Das bedeutet grob gesagt, man will mehr einnehmen als ausgeben. Ob dann ein großer oder kleiner Überschuss übrig bleibt oder geplant ist, ist nicht von Belang. Sofern also eine Gewinnerzielungsabsicht bejaht werden kann, ist das Gewerbe anzumelden. Wenn die Tätigkeit unentgeltlich ausgeübt wird, fehlt es an der Gewinnerzielungsabsicht und folglich ist kein Gewerbe anzumelden.

Wenn zwei oder mehr Personen sich zusammentun und einen gemeinsamen Geschäftszweck verfolgen, entsteht eine GbR. Wenn Sie jedoch allein tätig sein möchten, dann können die anderen nur Mitarbeiter sein.

Weitere Informationen zu Steuern, Arbeitsverträgen, Versicherungen und Gesellschaften können Sie hier finden: [URL=http://www.existenzgruender.de/DE/Weg-in-die-Selbstaendigkeit/Vorberei
tung/Gruendungswissen/inhalt.html;jsessionid=6323DD8A822D564D75871DBD18A3DF
4E]Link[/URL]

Auch die Existenzgründungsberatung, auf die HWK-CB verweist, kann hilfreich sein.

Gruß
HBinder



Gepostet am 16.02.2016 um 13:52 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=100049#post100049


Beitrags-Print by Breuer76