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Geschrieben von Willi am 08.08.2006 um 10:34:

  Anregung eines Verfahrens nach § 35 GewO

Moin , Moin Hab da wieder mal ne Frage,wie ist das eigentlich mit Anregungen eines Gewerbeuntersagungsverfahrens die sich auf privatrechtliche Forderungen begründen. Habe hier mehre Anregungen von Anwälten liegen, die auf Grund von offene Forderungen ihrer Mandanten, ein Verfahren nach § 35 GewO gegen einen hier ansässigen Gewerbetreibenden beantragen.Nehmt Ihr solche Anregungungen zum Anlass, um z. B. beim Finanzamt anzufragen ob Steuerrückstände bestehen? In einem Fall setzt mich ein Anwalt davon in Kenntnis, dass der Betroffene bereits in der Schweiz mit einer Firma in Konkurs gegangen ist. Ist das schon ein Grund hier (in Deutschland) ein Verfahren einzuleiten?Welche Auskünfte darf man diesen Anwälten geben?Wie geht Ihr in solchen Fällen vor?



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 08.08.2006 um 12:34:

  RE: Anregung eines Verfahrens nach § 35 GewO

Hej aus Hamm,

wir nehmen solche Anregungen immer wieder an und prüfen. Meist kommt was dabei raus.

Die Anwälte erfahren von uns nichts, da es sich ja um ein öffentlich-rechtliches Verfahren handelt und der Anwalt bzw. sein Mandant kein Beteiligter im Sinne des Verfahrens.



Geschrieben von Amber am 08.08.2006 um 12:49:

 

Wir verfahren in der Regel so wie der Kollege aus Hamm, wenn der Anwalt was mitteilt, was auch Hand und Fuß hat. Also wenn da nur steht "habe gehört, dass XY schon mal in Insolvenz gegangen sein soll....angeblich bestehen Rückstände.." oder in der Art, dann machen wir nichts; denke das würde auch den Rahmen sehr sprengen.

Der Anwalt bekomt von uns auch lediglich ein 08/15 Schreiben "...ist hier eingegangen....werde prüfen....bitte um Verständnis, dass wegen Datenschutz oder so...keine weiteren Auskünfte auch über Ausgang....."



Geschrieben von Willi am 08.08.2006 um 13:39:

 

Besten Dank an die beiden Kollegen für die Unterstützung smile



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 09.08.2006 um 09:47:

 


Bitte schauen sie in ihre PN, vielleicht hilft ihnen das weiter.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 14.07.2021 um 10:59:

  Anregung eines Verfahrens nach § 35 GewO

Hallo zusammen,
wir haben gerade eine Überprüfung für eine Person durchgeführt, die laut Führungszeugnis in der Schweiz 2017 verurteilt worden ist... hat jemand eine Idee, wie man an die Strafakte dran kommt?
Danke!



Geschrieben von Civil Servant am 15.07.2021 um 09:36:

 

Trial and Error.

Einfach versuchen. Die dortige StA anschreiben und um Kopie vom Urteil bitten. Ich würde die dortigen Stellen bitten, zu prüfen, ob sie nach dortigem Recht Auskünft ggü. den dortigen Gewerbebehörde erteilen dürfen. Wenn ja, spräche wenig dagegen das gleiche lediglich grenzüberschreitend zu tun. Ich würde auch darauf hinweisen, dass die Info ja auch schon bereits in das FZ eingeflossen zu sein scheint. Da wäre es folgerichtig auch den nachfolgende Informationsaustausch zu ermöglichen.

Klappt das nicht: Botschaft einschalten und nachfragen, was wie möglich ist.

Solche Themen doch bitte bevorzugt im geschlossenen Forenbereich diskutieren.



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