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-- Gewerbeanmeldung wo erforderlich??? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9959)


Geschrieben von Therme am 24.04.2012 um 09:18:

  Gewerbeanmeldung wo erforderlich???

Hallo Forenmitglieder,

ich habe hier ein kleines Problem an dem ich schon einige Zeit zu knabbern habe und das ich schön langsam lösen muss: Kopfkratz
Im Gesetz und Kommentar finde ich dazu nix... Wand

Betrieb A ist seit Jahren hier bei uns angemeldet in A-Dorf.
Es handelt sich um die ABC GmbH (beispielhaft), im HRB steht die Geschäftsanschrift in A-Dorf.
Seine Betriebsstätte liegt aber in B-Dorf, lediglich die Verwaltungsadresse ist hier bei uns in A-Dorf.
Nun erhilet ich gestern noch einen Anruf des Geschäftsführers mit der Frage ob der Betrieb denn hier in A-Dorf überhaupt gemeldet sein müsse? Weil für ihn wäre es besser wenn der Betrieb in C-Dorf gemeldet sei (ja er brachte wiederum eine völlig neue Adresse ins Spiel).

Liege ich richtig? Weißnicht Weißnicht Weißnicht
Ich habe geantwortet dass er den Geschäftssitz in A-Dorf auch woanders hin verlegen könne (ist ja nur eine Geschäftsanschrift), und die Betriebsstätte in B-Dorf angemeldet sein müsste (es handelt sich um ein Krankenhaus).
Hätte er die Geschäftsanschrift in A-Dorf überhaupt anmelden müssen?
Es hätte doch gereicht nur an der Betriebsstätte die Gewerbeanmeldung zu machen? Weißnicht

Therme



Geschrieben von Pedda am 24.04.2012 um 10:06:

 

Geschäftsanschrift einer GmbH wird doch bestimmt durch die Mitteilung aus dem Handerlsregisterauszug, oder irre ich da? Zumindest halte ich mich strikt an das was da drin steht, sowohl bei der Geschäftsanschrift, den gesetzlichen Vertretern, als auch bei den angemeldeten Tätigkeiten!



Geschrieben von Rheinhesse am 24.04.2012 um 12:13:

  RE: Gewerbeanmeldung wo erforderlich???

Moin aus Rheinhessen,

in dem geschilderten Fall würde ich den meldepflichtigen Sitz der Firma in A-Dorf annehmen - bei der hier zuständigen Behörde also Pflicht zur Gewerbeanmeldung "Hauptniederlassung"
In B-Dorf wäre eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle nach § 14 anzuzeigen.
Wenn der Gewerbetreibende nun seine Firma in C-Dorf anmelden will kann er dort entweder
- eine weitere Zweigniederlassung / unselbständige Zweigstelle anzeigen
- den Sitz der Hauptniederlassung von A-Dorf nach C-Dorf verlegen

In letzterem Fall würde ich freundlich darauf hinweisen, dass diese Sitzverlegung dem Handelsregister ebenfalls anzuzeigen ist und dies nur mittels einer Gesellschafterversammlung in Beisein eines Notars beschlossen werden kann.

Vermute ich richtig, dass die Kosten in C-Dorf günstiger sind als in A-Dorf??



Geschrieben von Therme am 24.04.2012 um 13:25:

  Gewerbemeldung oder doch nicht...

...Hallo Rheinhesse... Danke

könnte möglich sein. Glaub ich aber nicht mal, wir sind ländliche Grenzregion ich glaube dass es kaum günstiger geht als bei uns...

Die GmbH wurde in den letzten Jahren unbenannt und der Eigentümer hat gewechselt....

Ich werde mich jedenfalls strikt ans HR Lesen halten, dann ist für mich und mein Gewerberegister alles i.O..
Und sollte es woanders günstiger sein, naja dann isses halt so.

Therme Augen rollen


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