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--- PTB-Bauartzulassung: Wie (un-)zuverlässig oder (un-)genau ist das PTB-Prüfverfahren? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9709)


Geschrieben von Wilde Irene am 16.02.2012 um 13:49:

  PTB-Bauartzulassung: Wie (un-)zuverlässig oder (un-)genau ist das PTB-Prüfverfahren?

Während uns Aufstellern Software-Updates zur Vermeidung von Manipulationsmöglichkeiten untergejubelt werden, werden die Prüfungsdefizite der PTB immer deutlicher.

Was prüft die PTB tatsächlich, wenn ihr nicht mal eine unkorrekte Dauer der Spielpause bei der Überprüfung zu Bauartzulassung erkennt?


Hier das entsprechende „PTB- Herstellerrundschreiben vom 10.02.2011“:


ZITAT ANFANG

„Sehr geehrte Damen und Herren,

durch Hinweise von Ordnungsbehörden ist uns bekannt geworden, dass es Fälle gibt, bei denen die fünfminütige Pause bei Geldspielgeräten durch Aus- und Wiedereinschalten der Geräte gezielt verkürzt wird Den Hinweisen zufolge sind daran auch Aufsteller bzw. ihr Aufsichtspersonal beteiligt. Technisch ist eine Pausenverkürzung bei solchen Geräten möglich, bei denen der Boot-Prozess deutlich weniger als fünf Minuten beansprucht.

Wir hatten seinerzeit bei Einführung der technischen Richtlinie 4.0 eine Vereinfachungvorgenommen, wonach die Phase zwischen dem Ausschalten und der Betriebsbereitschaft nach dem Wiederanschalten der Geräte unabhängig von der Zeitdauer als Pause im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 5 SpielV gewertet wird.

Gedacht war dabei an die vernünftige Handhabbarkeit von Wartungen oder Reparaturen, bei denen das Gerät ausgeschaltet werden muss. Und es war nur an solche Fälle gedacht.

Nachdem nun Missbrauchsfälle bekannt geworden sind, können wir diese Vereinfachung nicht mehr aufrechterhalten. Wir sind gezwungen, technische Sicherungsmaßnahmen gegen den Missbrauch einzufordern.

Um den Aufwand hinsichtlich der technischen Veränderungen möglichst gering zu halten und insbesondere nicht die Kontrolleinrichtung umstellen zu müssen, beabsichtigen wir, die Zeitdauer vom Einschalten des Gerätes bis zur Betriebsbereitschaft (Geldannahme. Spielabläufe starten usw.) auf mindestens fünf Minuten festzulegen. Wenn der Boot-Prozess ohnehin diese Zeit braucht, sind keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich. Ansonsten ist dieser Prozess künstlich zu verlängern, um die fünf Minuten zu erreichen.

Wir geben Ihnen die Gelegenheit, sich bis zum 7. März 2011 zu dieser Maßnahme zu äußern oder ggf. eigene, handhabbare Vorschläge zu unterbreiten.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
R. K.“


ZITAT ENDE



Geschrieben von Meike am 16.02.2012 um 14:32:

 

Hallo Irene,

danke für die Information.

Jetzt wird es für alle verständlicher, warum beim §20 SpielV so ein komplizierter neuer Gesetzestext notwendig wurde.

Die PTB hatte "Vereinfachungen" vorgenommen und die Musskriterien des §13 SpielV nicht auf Einhaltung geprüft, geschweige denn nach Bekanntwerden durch "Hinweise von Ordnungsbehörden" gehandelt, wie es der §33 e GewO als Mussvorschrift vorsieht und nun will man mit dem modifizierten §20 SpielV "heilen".


Also wenn es schon bei der simplen Spielpause mit der Prüfung nicht klappt, na dann muss man sich doch über nichts mehr wundern.


VG
Meike



Geschrieben von gmg am 16.02.2012 um 14:45:

  RE: PTB-Bauartzulassung: Wie (un-)zuverlässig oder (un-)genau ist das PTB-Prüfverfahren?

Alle relevanten Informationen ergeben sich aus dem eingestellten Schreiben.

Es fehlt nur der Hinweis, wie der Sachverhalt beseitigt worden ist.

Nehmen wir mal ADP:

Zitat on Gerätebeschreibung
Pause nach dem Ausschalten des Gerätes
"Nach dem Aus- und Wiedereinschalten des Gerätes müssen mindestens 5 Minuten vergehen, bevor das Gerät wieder spielbereit ist. Auf dem unteren Bildschirm wird die noch verbleibende Zeit eingeblendet."


Das angesprochene Problem aus dem Jahr 2011 wurde also gelöst.

Grüße



Geschrieben von jasper am 16.02.2012 um 17:14:

  RE: PTB-Bauartzulassung: Wie (un-)zuverlässig oder (un-)genau ist das PTB-Prüfverfahren?

Irene Danke


Zitat:
Original von gmg

Das angesprochene Problem aus dem Jahr 2011 wurde also gelöst.

Grüße


Das angesprochene Problem hätte es bei einer tatsächlichen Überprüfung der Gerätebauart auf Konformität mit der SpielV durch eine Bundesprüfbehörde erst garnicht geben dürfen!! Wand

= 0% Transparenz!



Geschrieben von Meike am 17.02.2012 um 06:14:

 

Hallo gmg,

das Problem ist überhaupt nicht beseitigt worden.

Vielmehr kann man anhand des Verfahrenslaufs, denn nach dem von Irene eingestellten Schreiben gab es noch ein weiteres ,
sehen, wie die Uhren in Berlin ticken.

Die Kontrolleinrichtung ist offenbar ein "Witz", denn laut oben eingestelltem Schreiben heißt es
"Um den Aufwand hinsichtlich der technischen Veränderungen möglichst gering zu halten und insbesondere nicht die Kontrolleinrichtung umstellen zu müssen..."


Da muss sich doch der Leser fragen
Was kontrolliert diese "Kontrolleinrichtung" denn tatsächlich?

Offenbar nicht einmal die Einhaltung der Spielpause.


Und dann schreib die PtB nach Ablauf der Frist im März
am 29.07.2011 die Hersteller erneut an und stellte fest, dass eine einheitliche Lösung mit "erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein würde" - Zitat Ende.

Und was macht dann eine Bundesoberbehörde?

Natürlich gibt sie eine großzügige Frist

"Die PTB strebt an, dass die Sicherungsmaßnahmen bei allen ab dem 01.01.2012 zugelassenen Bauarten umgesetzt sind." - Zitat Ende -


Was heißt dies übersetzt:
"Schwamm drüber über die gesetzlichen Vorgaben, aber bei den neuen Bauartzulassungen passen wir jetzt besser auf, gaaaaanz bestimmt."


VG
Meike


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