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Geschrieben von BürgerbüroAm am 24.01.2012 um 11:59:

  Änderung Name GmbH

Liebe Forenmitglieder,

bei mir ist eine GmbH gemeldet die nun ihren Namen hat ändern lassen.
Nun ist mir nicht ganz klar ob ich eine Ummeldung machen muss, den Namen einfach manuell ändere oder ob ich die alte Firma abmelden und eine neuen anmelden muss?
(Beispiel: Firma Bauwerke GmbH in Bauleistungen Maier GmbH)

Muss die Namensänderung im Handelsregister geändert werden?

Vielen Dank für eure Hilfe.



Geschrieben von Menschel am 24.01.2012 um 13:38:

  RE: Änderung Name GmbH

Mahlzeit aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

die Namensänderung muss sogar zuerst im Handelsregister vorgenommen werden. Danach einfach im Gewerberegister ändern (analog Namensänderung wegen Eheschließung).
Da die Gewerbeordnung keine Meldepflicht vorsieht, nehme ich für eine "freiwillige" Ummeldung keine Gebühren.



Geschrieben von Rheinhesse am 24.01.2012 um 13:45:

  RE: Änderung Name GmbH

Moin aus Rheinhessen,
da war Menschel ein wenig schneller und hat vollumfänglich recht. Ergänzend wäre noch hinzuzufügen, dass ich bei Kenntnis derartiger Veränderungen die Gewerbetreibenden auf die Möglichkeit einer Gewerbeummeldung in solchen oder ähnlichen Fällen hinweise. Dazu benutze ich u. a. folgenden Passus:
Zitat:
Diese Veränderung ist nach den Bestimmungen des § 14 Gewerbeordnung zwar nicht anzeigepflichtig, durch die 3. Novelle der Gewerbeordnung im Jahre 2002 wurden jedoch die Anzeigevordrucke zur Gewerbeummeldung erweitert, so dass Gewerbetreibende nicht auf die in § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 GewO genannten Tatbestände beschränkt sind, sondern die Gewerbebehörde im Rahmen einer Ge-werbeummeldung auch freiwillig über sonstige Änderungen informieren können.



Geschrieben von BürgerbüroAm am 24.01.2012 um 14:08:

  RE: Änderung Name GmbH

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe.
Dachte ich mir schon fast.
Aber man will ja sicher gehen. Augenzwinkern

Einen schönen restlichen Arbeitstag!



Geschrieben von Smarti am 19.11.2014 um 11:02:

 

Ein herzliches Hallo aus dem trüben Südhessen,

ich habe derzeit einen gleichgelagerten Fall auf meinem Tisch.

Durch einen vom Amtsgericht übersendeten Handelsregisterauszug habe ich von der Namensänderung der GmbH erfahren.
Nun gehe ich davon aus, dass ich die Gewerbekartei lediglich "ändern/korrigieren" kann und keine offizielle Ummeldung vornehmen muss?
Liege ich mit meiner Vermutung richtig, oder hat sich seitdem etwas geändert?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!



Geschrieben von Schoenhardt am 19.11.2014 um 12:58:

  RE: Änderung Name GmbH

so mache ich es auch. Nehme natürlich auch keine Gebühr und meine Angaben sind im Gewerberegister aktuell.
Helga



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 19.11.2014 um 13:30:

  Änderung Name GmbH

Hallo,
also wir würden schon eine "offizielle" Gewerbeummeldung machen, die aber kostenfrei... wenn der Name quasi nur intern bei ihnen im Gewerberegister geändert wird, macht es doch eigentlich gar keinen Sinn, dass ihnen das Amtsgericht die Meldung schickt, da alle anderen Behörden wie FA etc. von der Namensänderung nichts mitbekommen... ich denke, Menschel und Rheinhesse verfahren auch so...zumindest habe ich das so verstanden....
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)



Geschrieben von Rheinhesse am 19.11.2014 um 13:48:

  RE: Änderung Name GmbH

Moin aus Rheinhessen,
jein - gibt dabei ja zwei Wege:
"
  1. Der Gewerbetreibende zeigt mir das unter Verwendung des Formulares GEwA2 an, dann läuft alles wie gehabt. Meldung an die Behörden mit Datum und und und
  2. Der Gewerbetreibende zeigt das nicht freiwillig an - zwingen kann ich Ihn ja nicht - dann ändere ich ohne Gewerbeummeldung eben den letzten Datensatz ab, kann ihn aber mit meinem Gewerbeprogramm als sog. "Korrekturmeldung" wieder an die Behörden weitergeben und über unser StaLa erreicht die dann auch alle zu beteiligenden Behörden.


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