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Geschrieben von schnixx am 21.01.2012 um 18:50:

  Definition Schank-/ Speiseraumfläche

Hallo,

ich bin derzeit auf der Suche nach einer Definition für eine Schank-/
Speiseraumfläche. Sofern es eine verbindliche Denition gibt wäre ich dafür sehr dankbar.

Gruß
schnixx



Geschrieben von Wittgensteiner am 23.01.2012 um 07:38:

  RE: Definition Schank-/ Speiseraumfläche

Hallo,

meiner Meinung nach ist eine Schank- und / oder Speiseraumfläche die Fläche die den Gästen für die Einnahme von Speisen / Getränken zur Verfügung steht.

Inwiefern meine Auffassung allerdings verbindlich ist kann ich nicht sagen.

Gruß aus Wittgenstein



Geschrieben von Ulrike Klug am 23.01.2012 um 09:31:

  RE: Definition Schank-/ Speiseraumfläche

Nach Kommentar Michel/Kienzle/Paul ist die Definition : Räume, in denen Getränke oder zubereitete Speisen verabreicht oder verzehrt werden.

Gruß
Ulrike Solke



Geschrieben von schnixx am 06.02.2012 um 19:09:

 

Hallo,

leier war ich länger nicht mehr online.

das problem besteht darin, dass wir eine vinothek mit ca 100m² haben und in dieser werden weine, liköre usw ausgestellt. Es sollen lediglich 2 tische den gästen im innenbereich und 2 im Außenbereich (mit sondernutzungsgenehmigung) zur verfügung gestellt werden.

Die frage ist jedoch, ob der gesamte innebereich von 100 m² oder nur die mit tischen und stühlen in anspruch genommenen m² zählen.

Gruß
Schnixx



Geschrieben von J. Simon am 07.02.2012 um 08:14:

 

Hallo Schnixx,

du hast dir deine Frage schon selbst beantwortet: Schankfläche ist dann eben nur der Bereich, in dem sich die Gäste zum Verzehr von Getränken an Ort und Stelle aufhalten. Ich habe einen ähnlichen Fall. Der vordere Teil der Vinothek wurde als Ladengeschäft genehmigt, der hintere als Gaststätte. Allerdings gibt es dort mehr Sitzplätze mit einer kleinen Theke und Gästetoiletten.

Das Ladengeschäft bleibt sonntags natürlich geschlossen.großes Grinsen

VG J. Simon



Geschrieben von Delius am 09.02.2012 um 11:24:

 

Hallo aus dem verschneiten Helmstedt,

ich habe gerade eine geltende Definition für Schank- und Speiseraumfläche gefunden:

Am 01. März 2005 wurde zwischen der Dehoga und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung eine Vereinbarung hinsichtlich des Erreichens des Rauchverbotes in Hotellerie und Gastronomie abgeschlossen.

Dabei wurden verschiedene Begriffe definiert. So auch der der Gastfläche. Danach heißt es, dass Gastfläche im Sinne der Vereinbarung der Bereich ist, wo Tische und Stühle für den Aufenthalt von Gästen bereit gehalten werden.

Insofern dürfte es sich um eine rechtsverbindliche Definition handeln, die Anwendung finden darf.

Nachtrag:
Auch im Urteil des Bundesverfasungsgerichtes zum Nichtraucherschutz in Gaststätten vom 30.07.2008 ist auf Seite 26 diese Definition angewandt worden.


Mit Grüßen aus Helmstedt.


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