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-- Apotheken anmeldepflichtig? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9559)


Geschrieben von SAVARD am 18.01.2012 um 16:42:

  Apotheken anmeldepflichtig?

Hallo Leute smile

Wir haben hier bei uns einige Apotheken in der Gewerbedatei.
Nun steht im §6 der Gewerbeordnung dass die "Errichtung und Verlegung von Apotheken" nicht in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung fällt.

Der Betrieb soll wohl weiterhin anmeldepflichtig sein.

Kann mir jemand die Begriffe "Errichtung" und "Verlegung" definieren?

Liebe Grüße



Geschrieben von Menschel am 19.01.2012 um 07:15:

 

Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

unter Errichtung würde ich die erstmalige Eröffnung einer Apotheke verstehen; unter Verlegung, die Verlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereiches derselben Gewerbebehörde.

Apotheken sind aber nur für den "puren" Apothekenbetrieb anzeigefrei. Den Handel mit genehmigungsfreien Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln und Wellnessartikeln müssen sie jedoch anzeigen.



Geschrieben von J. Simon am 19.01.2012 um 08:38:

 

Hallo Savard,

wie menschel schon schrieb, wäre lediglich eine reine Apotheke anmeldefrei nach § 6 GewO. Aber der Verkauf von den ganzen anderen absolut notwendigen Nahrungsergänzungs-, Pflege- und Hygieneprodukten usw. da nun mal nicht drunter fällt, ist eine Anzeige hierfür nach § 14 GewO erforderlich. Bei uns im Kreis sind zumindest alle Apotheken auch nach § 14 angemeldet.

VG J. Simon



Geschrieben von SAVARD am 19.01.2012 um 08:41:

 

Hallo smile
Danke für die Antworten.

Das würde heißen, die Betreiber der Apotheken müssten bei der Anmeldung des Gewerbes keinerlei Unterlagen bzgl. einer Erlaubnis mitbringen UND sie könnten (theoretisch gedacht) einfach nur einen Einzelhandel mit Nahrungsergänzung usw. anmelden ohne dass sie mir bekannt geben, dass dort eine Apotheke steht?!

Grüße



Geschrieben von Menschel am 19.01.2012 um 09:00:

 

...grundsätzlich schon. Wird aber keiner machen. Als Apotheker ist man schließlich jemand. Und das meine ich völlig ironiefrei.



Geschrieben von Christiane am 19.01.2012 um 09:39:

 

Und bei der Anmeldung lassen wir uns auch den Handelsregisterauszug vorlegen, denn Apotheken sind eintragungspflichtig. Auch wenn eigentlich nur der Einzelhandel mit zusätzlichem Kram anzeigepflichtig ist.

Christiane



Geschrieben von SAVARD am 19.01.2012 um 09:51:

 

okay, interessantes thema also.
werden die schiene so weiter fahren, dass wir die erlaubnis sowie HR-auszug einfordern und die kompletten daten aufnehmen obwohl dies ja kein Muss ist.

vielen Dank! smile



Geschrieben von sme40 am 19.01.2012 um 11:00:

 

@ Christiane:
Kurze Nachfrage hinsichtlich der Eintragungspflicht im HR: Wo steht das?
E. K., OHG verstehe ich. Bei GbR würde ich einen Gesellschaftsvertrag verlangen, aber eine Eintragung ins HR erfolgt ja nicht.
Ggf. habe ich mal wieder etwas falsch verstanden, aber auch die reine Einzelfirma ist nicht eintragungspflichtig (meiner bescheidenen Meinung nach).

Gruß aus der Mitte Hessens


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