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Geschrieben von Residenz am 10.01.2012 um 08:47:

  Hausschlachter = Gewerbe?

Guten Morgen,
durch unterschiedliche Anfragen haben wir mitbekommen, dass bei uns ein "mobiler Hausschlachter" unterwegs ist.
Er fährt also auf die Bauernhöfe und schlachtet dort direkt vor Ort das Vieh. Das fertig zerlegte Tier bleibt vollkommen auf dem Hof (auch der "Abfall"), so dass der Herr die Fleischteile nicht verkauft sondern tatsächlich NUR schlachtet. Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich überhaupt um ein Gewerbe handelt, oder eher um Urproduktion. Eventuell könnte es sogar als Reisegewerbe eingestuft werden?

Ich benötige dringend Tips und mögliche Rechtsgrundlagen.
Danke



Geschrieben von Harsefeld am 10.01.2012 um 09:43:

 

Hast du schon das Veterinäramt gefragt?



Geschrieben von Blackhunter am 10.01.2012 um 09:47:

 

Moin
Nach Rd.-Nr. 43 zu 3 14 GewO (Landmann/Rohmer) werden die besonders in ländlichen Gegenden tätigen Hausschlachter als selbständig Gewerbetreibende eingestuft.

Freundliche Grüße
aus dem Main-Taunus-Kreis



Geschrieben von J. Simon am 10.01.2012 um 10:14:

 

Hallo Residenz,

bei uns sind die Hausschlachter Gewerbetreibende und unterliegen auch nicht der HWO. Urproduktion liegt nicht vor, da der Schlachter ja keine eigenen Erzeugnisse erstellt und in Verkehr bringt, sondern lediglich die Dienstleistung dem Bauern anbietet. Reisegewerbe liegt nicht vor, da der Hausmetzger vom Kunden bestellt wird.

Bei uns sterben diese Leute immer mehr weg. Auch mein Metzger hört bald auf. Was mache ich dann?verwirrt

VG J. Simon



Geschrieben von Blackhunter am 10.01.2012 um 10:40:

 

Hallo Joachim,

selber schlachten oder die Stracke beim Metzger Deines Vertrauen kaufen.

Gruß
Dieter



Geschrieben von Pieck, OA Düren am 10.01.2012 um 14:04:

 

Hallo,

laut Abgrenzungskatalog IHK/HWK zählt das Schlachten zur wesentlichen Tätigkeit des Fleischers und würde somit zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehören. Fleischzerleger/Ausbeiner ist handwerksähnlich. Das waren früher überwiegend die sog. "Kopfschlächter" in Schlachthöfen. Gibt`s heute fast nicht mehr.

Gewerbeanmeldung muss m.E. aber auf jeden Fall gemacht werden.

MfG
Thomas Pieck



Geschrieben von J. Simon am 11.01.2012 um 15:08:

 

@ Blackhunter

Hallo Dieter,

die billigste Variante ist, daß ich Vegetarier werde. Ich bin ja schon Teilzeitvegetarier und esse Fleischwaren nur noch mittags und abends.

VG J. Simon



Geschrieben von OrdnungLRASM am 11.01.2012 um 15:16:

 

Ich sehe das genauso wie meine Vorredner...

Meines Erachtens handelt es sich dabei auf jeden Fall um ein Gewerbe, insbesondere weil er seine Tätigkeiten für andere Personen erbringt und mit dieser Tätigkeit Gewinn erziehlt. Als Urproduktion würde ich es nicht sehen weil er, wie gesagt, i. d. R. nicht seine eigenen Tiere schlachtet.

Fraglich ist noch ob ein Reisegewerbe vorliegt.
Glaube aber kaum dass er von Tür zu Tür läuft und fragt:
"Darf ich Ihre Tiere schlachten" großes Grinsen
Ich habe zumindest noch keinen gesehen, der das so angeht...

Gruß aus Thüringen



Geschrieben von Marcel Fromm am 09.11.2018 um 08:54:

 

Guten Morgen,

bei mir möchte ein Bürger den Einzelhandel mit Fleisch- und Wurstwaren anmelden.

Dabei betreibt er die Aufzucht der Tiere, das schlachten und zerlegen der Tiere (Rind und Schwein) komplett selbst und hat auf seinem Hof zudem einen kleinen Verkaufsraum geschaffen, wo er die Fleisch- und Wurstwaren direkt verkauft. Liegt hier Urproduktion vor oder dennoch eine gewerbliche Tätigkeit? Und wenn Gewerbe, liegt eher der Bezug zum Handel vor oder muss die Handwerkskammer auch informiert werden?

Zudem bemerkte er, dass er diesen Einzelhandel nur in den Monaten Oktober bis etwa März/April ausübt, da er in den restlichen Monaten mit der übrigen Landwirtschaft beschäftigt ist.


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