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Geschrieben von anders am 22.12.2011 um 00:52:

  Poker - WDR Markt

Zitat:
WDR-Sendung 'Markt' - über Online-Poker

Gefunden unter: http://www.youtube.com/watch?v=uhIq20fK9jU&feature=related



Geschrieben von bandick am 23.12.2011 um 09:13:

 

eine ziemlich affig inszenierte reportage, wie ich finde. klischee-falle, ick hör dir trappsen. man, man, man Wand



Geschrieben von anders am 24.12.2011 um 18:46:

 

Hallo bandick,

mir ist auch nicht ganz klar geworden, ob des Internet Poker nun auch weiterhin verboten werden soll oder nicht?

Ein konsequentes Glücksspiel-Internetverbot wäre schon eine optimale Lösung im deutschen Glücksspiel.

Gruß
anders



Geschrieben von bandick am 25.12.2011 um 09:54:

 

hallo anders,

aber wie soll das durchgeführt werden? das ist ein ding der unmöglichkeit. es ist und bleibt ein dilemma, das in der tat nur sehr schwer in den griff zu bekommen ist, und das einen riesig langen rattenschwarz mit sich bringt.
aber warten wir's mal ab - die ideen scheinen den politikern ja vorerst nicht auszugehen.



Geschrieben von anders am 26.12.2011 um 14:08:

 

Hallo bandick,

wir sprechen doch von einer neuen und zeitgemäßen Rechtsordnung.

Bei dem Durchsetzungsvermögen unserer Politiker ganz einfach.

Zwei Landespolitiker machen sich lautstark bemerkbar und fordern das Verbot von Internetglücksspielen in Deutschland.

Ergebnis z. B. an Schleswig-Holstein: Weitere 46 Mitglieder unterstützen den Antrag und schon ist das bestehende Problem per Gesetz auf Dauer gelöst.

Und alle Parteien können sich voller Stolz und erstmalig gemeinsam den Erfolg auf die Brust tätowieren lassen.

Kein Politiker muss dann noch einmal mit scheinheiligen Anfragen kommen.

Was ist damit verbunden?

Alle Glücksspiel-Unternehmen weltweit, dürfen in Deutschland kein Internetglücksspiel anbieten und durchführen oder durchführen lassen.

Strafrechtlich sollte es so aussehen, dass bei einem festgestellten Vergehen das ermittelte Unternehmen ein ständiges Ausübungsverbot in Deutschland und die gesamte Geschäftsleitung einschließlich des Aufsichts- und Beirat sowie Berater, etc. ein Berufsverbot auf Lebenszeit im Glücksspielbereich erhalten.

Die Mindeststrafe für Geschäftsführungen sollte bei fünf Jahren ohne Bewährung und für Aufsichts- und Beirat sowie Berater, etc. sollte die Mindeststrafe bei sieben Jahre ohne Bewährung liegen.

Bei sogenannten Strohmannaktionen sind auch die Geldgeber gmäß den Vorgaben der Aufsichts- und Beiräte sowie Berater, etc. zu verurteilen.

Der standardmäßiger Freikauf oder Geldstrafen sind nicht mehr möglich.

Verjährungsfristen nicht unter zehn Jahre.


Doch ganz einfach, wenn man wirklich ein rechtsicheres Glücksspielrecht erlangen möchte. Es fehlt nur nach die nationale Regelung.

Gruß
anders



Geschrieben von bandick am 28.12.2011 um 08:38:

 

hallo anders,

das klingt auf den ersten blick gar nicht so dumm, auch wenn ich mir noch nicht ganz sicher bin, ob du nicht doch noch irgendwo etwas übersehen hast. ansonsten aber: bravo!

nun schreib das doch mal ins reine und lass es dem einen oder anderen verantwortlichen zukommen - die selbst scheinen es ja nicht auf die reihe zu kriegen. oder du strebst selbst eine politische karriere an - in der hoffnung, dass du dich nicht verbiegen lässt wie alle anderen. Zeigefinger



Geschrieben von anders am 28.12.2011 um 22:16:

 

Hallo bandick,

in der Kürze gibt es nichts Vollkommenes, aber eine ausbaufähige und diskussionswürdige Grundlage etwas anders zu machen.


Mit der Politik ist das so eine Sache.

Da muss man schon mit ca. 18 Jahren in eine Partei gehen und irgendwelchen Leuten ständig in die Waden treten.

Nach ganz kurzer Zeit fragen, die sich nach Schmerzen krümmenden Betroffenen, wer ist denn das?

Es wird der Name genannt, den man sich dann wohl auch merkt.

Nach dem zweiten oder dritten Mal macht man sich dann schon Gedanken, wie man diese unmögliche Person endlich loswird.

Eine Empfehlung der Versetzung für zwei oder vier Jahre folgt und das angestrebte Ziel ist erreicht.

Der ersten Rentenanspruch ist vorprogrammiert.

Was will man mehr?

Gruß
anders



Geschrieben von bandick am 30.12.2011 um 07:01:

 

hallo anders,

ach, ich bin mir fast sicher, dass man sich da im zweifelsfall auch einkaufen kann, wenn der preis stimmt. vielleicht wirst du vorher einfach online-poker-millionär und machst dann mit einer opulenten parteispende auf dich aufmerksam - das sollte als argument für die tauglichkeit einer politischen karriere doch vorerst reichen.



Geschrieben von anders am 30.12.2011 um 08:23:

 

Halo bandick,

mit gutem Geld dem Schlechten hinerherlaufen?

Naja, dass ist wohl eher ein verbotenes Glücksspiel.



Geschrieben von bandick am 02.01.2012 um 18:00:

 

hallo anders,

ob dein geld gut ist, dafür bist du den beweis bisher noch schuldig.

aber wir wollen natürlich nicht vom schlechten ausgehen - warum auch? verbotenes glücksspiel mag das zwar sein, aber wie die vergangenheit gezeigt hat, interessiert das kaum jemanden und wird auch eher selten und unregelmäßig geahndet. insofern hast du also kaum etwas zu befürchten.



Geschrieben von anders am 02.01.2012 um 20:27:

 

Hallo bandick,

jetzt irritierst Du mich aber.

Zitat:
Wir haben doch noch den Artikel 3 des Grundgesetzes, der da heißt:

Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Für das deutsche Glücksspiel ist der Artikel 3 wohl nicht vorgesehen, wenn Arp, Kubicki und Co die Freifahrtscheine ohne unternehmerisches Risiko und ohne Rückabwicklungsmöglichkeit mit Abschlägen an die 20 (in Worten: Zwanzig) Auserwählten und von allen Gesetzen freigehaltene Sportwetten Veranstalter oder Sportwetten Vermarkter verteilen?

Dann werden über Nacht aus den "Gehetzten" plötzlich die "Lämmer" von Morgen, die sich lachend und frei bewegen dürfen, ohne je abgeurteilt zu werden.

"Lämmer", die erst nach einer ausgedehnten Sponsorings Tour (verbotenen Werbemaßnahmen) durch Deutschland kreuzen und unkontrollierbar aus den Spielergewinnen verteilen.

Glücksspiel soll ja zumindest in Teilbereichen mehrwertsteuerpflichtig sein. Ein Glück, dass das neue Monopol Glücksspiel uns dann wenigstens die 19 % Mehrwertsteuer einbringt. Alles andere wird unkontrollierbarauf Weltreise geschickt.

Kein Glücksspielverein, keine Behörde, aber auch die schutzlosen Bürger mucken nicht auf.

Was ist in Deutschland bloß los?

Somit greift der § 284 StGB ja heute wohl nur noch bei den Dummen oder speziell Überqualifizierten.

Wie hat sich die deutsche Glücksspiellandschaft in so kurzer Zeit nur so staats- und verbraucherfeindlich ändern können?

Gruß
anders


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