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--- Gewerbeaufhebungsverfahren, trotzdem weiter Rechnungen geschrieben (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9451)


Geschrieben von M3007 am 21.12.2011 um 18:04:

Fragezeichen Gewerbeaufhebungsverfahren, trotzdem weiter Rechnungen geschrieben

Hallo. smile

Gewerbetreibender X hat ein "kleines" Problem.

Er hat jahrelang selbstständig, Einzelfirma, im Gastgewerbe gearbeitet. Mitte 2010, aufgrund von Rückständen beim Finanzamt, leitete der
zuständige Kreis ein Gewerbeaufhebungsverfahren ein. Nach seinem Umzug meldete er in der neuen Stadt auch kein neues Gewerbe an, schrieb trotzdem weiter Rechnungen an seine Kunden. Diese Rechnungen gab er auch alle beim Finanzamt an.

Jetzt bekam ein Restaurant, für das er arbeitet, ein Schreiben vom Kreis, dass sie alle Rechnungen von X in Kopie haben möchten, da er ja kein Gewerbe ausüben darf. Scheinbar wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet.



Was kann er tun?
Was für Konsequenzen hat er zu erwarten?
Kommt er aus der Sache irgendwie raus?



Lieben Gruß smile



Geschrieben von LKKS am 21.12.2011 um 18:59:

 

Hallo,

wurde denn die Ausübung des Gewerbes bestandskräftig untersagt?



Geschrieben von M3007 am 21.12.2011 um 19:12:

 

Ja, mitte 2010.



Geschrieben von LKKS am 22.12.2011 um 08:33:

 

Hallo,

dann hat X kein kleines sondern eher ein mächtiges Problem.

Mindestens liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 146 GewO vor, weil er entgegen der Untersagung das Gewerbe weiter ausgeübt hat. Kostet mE so bis zu 5000 €.

Dann hat er gegen das SchwarzarbG verstoßen, weil er den Beginn eines stehenden Gewerbes nicht rechtzeitig angezeigt hat, kostet nach § 8 SchwarzArbG uU bis zu 50.000 €.

Da es sich um Gastgewerbe handelt, könnten noch weitere Verstöße vorliegen, käme darauf an, ob für die konkrete Tätigkeit eine vorherige Erlaubnis erforderlich war.

Zusätzlich zu der Geldbuße kann der aus der Tat gezogene wirtschaftliche Vorteil in voller Höhe abgeschöpft werden.

----

Was kann er tun?


Strafmildernd könnte sich eine umfassende Zusammenarbeit mit der Bußgeldbehörde auswirken.

Anwaltliche Beratung ist bei solchen Summen ebenfalls nicht unangebracht.

Kommt er aus der Sache irgendwie raus?

Irgendwie schon, aber vermutlich um einiges ärmer als vorher.


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