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Geschrieben von bandick am 01.12.2011 um 07:27:

  "Legal, illegal…egal. Geschäftsmodelle und Rechtewahrung im Internet"

hier zwei artikel zur konferenz "Legal, illegal…egal. Geschäftsmodelle und Rechtewahrung im Internet", die am 29. in berlin stattfand. teilgenommen haben

- die Verbände Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft e.V. (BDWi)
- Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA)
- FORUM für Automatenunternehmer in Europa e.V.
- Interessenvereinigung des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD)
- Lotto-Toto-Vertriebsgemeinschaft Bayern (VG)
- der Web-Guard-Verein zur Förderung der Rechte im Internet e.V.
- Vertreter der Politik (Sebastian Blumenthal (FDP), Siegfried Kauder (CDU), Lars Klingbeil (SPD))

http://isa-guide.de/gaming/articles/34523.html

http://www.gamesundbusiness.de/news/details/legale-anbieter-haben-keine-chance-3539/

interessant ist vor allem die deutlichkeit der ansprache von siegfried kauder: "Dies ist eine eklatante Ungleichbehandlung, die sicherlich vom Bundesverfassungsgericht beanstandet werden wird."

im artikel heißt es: "Politiker müssten dafür Sorge tragen, dass Gesetze keine widersprüchlichen Maßnahmen zur Folge hätten." - recht hat der schreiber. aber ist das nicht fast immer so?



Geschrieben von räubertochter am 05.12.2011 um 09:32:

  RE: "Legal, illegal…egal. Geschäftsmodelle und Rechtewahrung im Internet"

Zitat:
Original von bandick

im artikel heißt es: "Politiker müssten dafür Sorge tragen, dass Gesetze keine widersprüchlichen Maßnahmen zur Folge hätten." - recht hat der schreiber. aber ist das nicht fast immer so?


Das ist in der Tat schön und sicherlich zutreffend formuliert, aber ungefähr so nah an der Realität wie die Wiederauferstehung von Astrid Lindgren. Allein, wenn man regelmäßig dieses Forum besucht, drängt sich eher der gegensätzliche Verdacht auf, nämlich dass Politiker gezielt versuchen, Gesetze so zu formulieren, um Rechtsunsicherheiten zu schaffen, um sie je nach Lust und Laune entsprechend ihrer eigenen Interessen auszulegen oder zumindest die Gerichte so lange damit zu beschäftigen, um das Eigeninteresse gewährleistet zu sehen.


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