Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Medienschau (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=34)
-- gewerbliches Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=36)
--- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen, was ist der "richtige" Ort dafür???? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=9207)


Geschrieben von Loreen am 06.11.2011 um 14:18:

  Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen, was ist der "richtige" Ort dafür????

Was ist der "richtige" Aufstell ort für Geldspielgeräte mit gewinnmöglichkeit??
Diese frage stelle ich mich seit 2 Jahren, ich habe eine genehmigte Gaststätte mit Alkoholfreiem Ausschank.
Seit über 2 jahren kämpfe ich für die eine Geignetheitsbescheinigung über 3 Automaten.
Die Stadt erteillt mir allerdings nur die genehmigung für 1 Automaten, ich kann einfach nicht nachvollziehen warum das so ist, überrall wo ich hinschaue stehen 3 Automaten, warum also bekomme ich keine genehmigung???? Vielleicht könnt Ihr mir helfen??
Egal ob mit Anwalt oder ohne die Stadt stellt sich krum! Ich weiß einfach nicht mehr weiter, meine Existens steht auf dem spiel mit einem Gerät kann ich den Laden zwar über Wasser halten aber zum leben wirds echt knapp:-((((
Vielleicht habt Ihr ne Idee was ich noch machen oder sagen kann um die Stadt P... zu überzeugen?
Danke im voraus!



Geschrieben von anders am 07.12.2011 um 08:37:

 

Hallo Loreen,

wenn der Laden schon ohne Automaten nicht rentabel bewirtschaftet werden kann, dann solltest Du ihn rechtzeitig schließen oder als Hobby betreiben. Im zweiten Fall wird Dir aber das Finanzamt Probleme schaffen.

Also lieber rechtzeitig dicht machen. Darauf zu vertrauen, dass man mit Automaten eine beständige Sicherheit zum Überleben erhält ist eher unwahrscheinlich.

In wieweit sich die Behörden korrekt verhalten haben, kannst Du ja schon selber erkennen. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes hatte ja offenbar keinen Erfolg.

Möglicherweise geht es bei Dir um eine ganz kleine konzessionierte Fläche und somit die Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden können.

Gruß
anders



Geschrieben von J. Simon am 07.12.2011 um 14:19:

 

Hallo Loreen,

wie Anders schon geschreiben hat, scheinte es besser, du machst deinen Laden gleich dicht.
Unabhängig davon, daß eine Gaststätte ohne Alkoholausschank keiner Konzession bedarf, scheinst du nicht das richtige Konzept in deinem Laden zu haben. Wenn der nur mit dem Einsatz von GSG überleben kann, läuft da etwas nicht rund. Und wenn du nur ein Gerät genehmigt bekommst, wird dein Laden auch nicht unter den Begriff der Vollgaststätte fallen, wo zwei Geräte zulässig wären.
Drei sind nur zulässig, wenn zusätzliche optische Überwachungsmaßnahmen installiert sind. So einfach drei Stück gibts bei uns nicht.

VG J. Simon



Geschrieben von Loreen am 16.12.2011 um 13:19:

 

Hallo,
Die Gaststätte besteht schon seit 3 Jahren und läuft super, es ist eine Gesamtfläche von über 95qm.In Pforzheim besteht einfach nur das Problem das das Gewerbeamt in der Vergangenheit zu unrecht die geeignetheitsbestätigungen, Aufstellern erteilt haben, die sie gar nicht erst bekommen hätten dürfen. Ich kann ja wohl nix dafür das die Ehemaligen Mitarbeiter "schlampig" gearbeitet haben und Pforzheim so eine Überflutung von Geldspielgeräten bekommen hat. Nun möchte die Stadt "aufräumen" und es den "neuen" Aufstellern schwer machen. Aber bei über 95qm ist das wohl anders zu sehen, mein Anwalt hat das ganze nun ans Gericht nach Karlsruhe weitergeleitet, mal sehen wie das die Richter dort sehen!!
Was mich so ärgert ist, das es in unmittelbarer Nähe zu meiner Gaststätte mehrere
(flächenkleinere ca 25qm ohne alkoholauschank) gaststätten gibt die komischerweise alle 3 Geräte haben.
Deshalb fühle ich mich einfach ungerecht behandelt.
Versteht Ihr mich jetzt vielleicht??



Geschrieben von anders am 16.12.2011 um 17:11:

 

Hallo Loreen,

was hat eine fehlerhafte Entscheidung in der Vergangenheit mit Deinem jetzigen Antrag zu tun?

Die kann doch nur relevant sein, wenn Du mit dem umstrittenen Aufsteller auch zusammenarbeiten willst.

Sachlich ist es doch so:

Entweder Dir steht es rechtlich nach Artikel 3 des GG und den behördlichen Vorgaben zu oder nicht. Einen „Eierkram“ wie er bei Dir mit taktischen Zeitverlusten abläuft, kann es da nicht geben.

Es ist doch völlig egal was der Mitarbeiter oder die Stadt will, wenn es einen rechtlichen Anspruch auf Deinen Antrag gibt, ist er zu bescheiden oder abzulehnen. Erst, wenn ein Bescheid vorliegt, kannst Du die Rechtsmittel einlegen.

Suche Dir eine gleichwertige Gaststätte in der Stadt zwischen 50 und 100 qm oder bis zu 100 qm mit drei Geräten und lasse dann Deinen RA tätig werden.

Dein RA sollte sich in jedem Fall im Verwaltungs-und Baurecht gut auskennen oder darauf spezialisiert haben.

Eventuell kann er ja noch einen Kollegen mit dazu nehmen.

Gruß
anders



Geschrieben von Harsefeld am 19.12.2011 um 15:35:

 

Naja wenn dein Laden ohne die Geldspielgeräte nicht überleben kann dann würde ich sogar die Geeignetheit von auch nur einem GSG ablehnen, da das Ganze dann ja eine verkappte Spielhalle mit angeschlossenem Getränkeauschank ist.



Geschrieben von Jarostoviak am 24.04.2012 um 16:31:

 

Zitat:
Original von Loreen
Hallo,
Die Gaststätte besteht schon seit 3 Jahren und läuft super, es ist eine Gesamtfläche von über 95qm.In Pforzheim besteht einfach nur das Problem das das Gewerbeamt in der Vergangenheit zu unrecht die geeignetheitsbestätigungen, Aufstellern erteilt haben, die sie gar nicht erst bekommen hätten dürfen. Ich kann ja wohl nix dafür das die Ehemaligen Mitarbeiter "schlampig" gearbeitet haben und Pforzheim so eine Überflutung von Geldspielgeräten bekommen hat. Nun möchte die Stadt "aufräumen" und es den "neuen" Aufstellern schwer machen. Aber bei über 95qm ist das wohl anders zu sehen, mein Anwalt hat das ganze nun ans Gericht nach Karlsruhe weitergeleitet, mal sehen wie das die Richter dort sehen!!
Was mich so ärgert ist, das es in unmittelbarer Nähe zu meiner Gaststätte mehrere
(flächenkleinere ca 25qm ohne alkoholauschank) gaststätten gibt die komischerweise alle 3 Geräte haben.
Deshalb fühle ich mich einfach ungerecht behandelt.
Versteht Ihr mich jetzt vielleicht??


Ich kann das schon irgendwo verstehen, doch den Behörden wird dieses Argument ziemlich egal sein, da sie nur deine Lokalität beurteilen und nicht auf die andere Straßenseite schauen. Und ehrlich gesagt kann ich mir eine gut-laufende Gaststätte ohne Alkoholausschank gar nicht vorstellen. ??



Geschrieben von John-Lautner am 14.09.2012 um 16:49:

 

Doch das gibts bei den Muselmännern - die saufen dann ihren Flachmann auf dem Klo - damit es der Prophet nicht merkt


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH