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Geschrieben von Anni am 19.09.2011 um 11:29:

  10 Torten

Moin Moin aus dem heute sonnigen Dithmarschen,

bei mir sprach gerade eine Dame vor. Diese soll am Wochenende 10 Torten für eine Veranstaltung im HdJ backen. Normal backt sie Torten nur für den Eigenbedarf. Diese Tätigkeit soll nicht weiter ausgebaut werden. Es soll eine einmalige Sache bleiben.
Die Dame möchte eigentlich keine Entlohnung dafür haben, lediglich die Materialkosten erstattet bekommen.
Die Presse wird ebenfalls bei dieser Veranstaltung vor Ort sein.

Einen gewissen Betrag soll sie jedoch bekommen.
Nun fragt sie an, ob sie dafür ein Gewerbe anmelden muss.

Ich bin eigentlich der Auffassung, dass hier kein Gewerbe angemeldet werden muss. Es steckt keine Gewinnerzielungsabsicht dahinter und eine Regelmäßigkeit ist ebenfalls nicht gegeben.

Wie seht ihr das Ganze?



Geschrieben von Rheinhesse am 19.09.2011 um 11:55:

  RE: 10 Torten

Moin aus Rheinhessen,
sofern es wirklich nur bei dieser einen Gelegenheit bleibt sehe ich das wie Sie. Eine dauerhafte, auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit sieht anders aus. Dürfte eher ein ausgeprägtes Hobby sein.



Geschrieben von Runge am 19.09.2011 um 12:33:

 

Wenn sich die Dame schon erkundigt, würde ich mal beim Gesundheitsamt nachfragen, wie das mit der Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz aussieht.
Viele Grüße, Regina Runge


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