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-- Vorschriften zum Lachen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=88)


Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 21.07.2005 um 12:45:

großes Grinsen Vorschriften zum Lachen

Hallo, Kolleginnen und Kollegen! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Dass der Gesetzgeber in diesem unserem Lande in seiner unendlichen Weisheit und Weitsicht ab und zu (aber wirklich nur ganz, ganz selten) ein kleines Quentchen neben der Sache liegt, haben wir ja schon wiederholt erfahren müssen.

Aber auch in anderen Ländern (bei anderen Sitten) ist der Gesetzgeber unendlich weitsichtig und weise. Dieses sieht man z. B. an folgenden Regelungen:

South Carolina: Ohne offizielle Erlaubnis darf niemand in Abwasserkanälen schwimmen.

In Pennsylvania gilt ein Gesetz, wonach ein Autofahrer, dem ein Pferdefuhrwerk begegnet, seinen Wagen von der Straße nehmen muß und mit einer Plane zuzudecken hat, die der Umgebungsfarbe entspricht. Sollten die Pferde weiterhin störrisch reagieren, muß er sein Auto demontieren und die Teile unter Büschen verstecken.

Durch Gesetzesbeschluß gilt in Kansas jeder Mann oder jede Frau so lange als nüchtern, bis er oder sie nicht mehr aufrecht stehen kann.

Im Staat Washington ist es unter allen Umständen verboten, mit einer Jungfrau Sex zu haben. Das Gesetz schließt die Hochzeitsnacht mit ein.

Das absolute Highlight: Wisconsin: In Connorsville dürfen Männer nicht ihr Gewehr abfeuern, während ihre Partnerin einen Orgasmus hat.

Wer noch mehr von diesen "klugen" Entscheidungen lesen möchte, sollte mal unter dem Link: http://webplaza.pt.lu/lsandt/de/gesetz.htm nachschauen!

Hier wird dann ganz schnell ganz deutlich, wie gut wir doch mit unseren Regelungen bedient sind.



Geschrieben von Kai-Uwe Christiansen am 21.07.2005 um 13:46:

  RE: Vorschriften zum Lachen

Auch hierzulande sind solche Stilblüten nicht völlig unbekannt...


Aus dem Merkblatt der Deutschen Bundespost zum Paragraphen 49 der "Allgemeinen Dienstanordnung", 1972
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"Der Wertsackbeutel"
Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in dem Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne. Sollte es sich bei der Inhaltsfeststellung herausstellen, dass ein in einem Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einem der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen. Bei einem im Ladezettel mit einem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, daß es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Das war uns doch vorher schon klar, oder???

... Ausbilder sind für die Ausbildung ausgebildete Mitarbeiter, die vom Ausbildenden beauftragt sind, Auszubildende auszubilden. ...

Pisa lässt grüßen!!!


... Empfängerinnen von Altersrente haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Schwangerschaftsbeihilfen. ...

Kaum zu glauben!!!


... Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet. ...

Wer hätte das gedacht!!!


... Eine Ursache kann begrifflich nur gegeben sein, wenn eine Folge vorliegt, da sie ihrem Wesen nach erst mit der Folge entsteht. Mittelbare Folgen sind Folgen unmittelbarer Folgen. Demzufolge kann eine mittelbare Ursächlichkeit nur bestehen, wenn eine unmittelbare Folge der Ursache zu weiteren Folgen geführt hat. Unter mittelbarer Ursächlichkeit ist also das Hervorrufen von Folgen durch unmittelbare Folgen eines Ereignisses oder Zustandes zu verstehen. ...

Alles klar???


... Die Aufwendungen in Geburtsfällen einer beihilfeberechtigten oder einer nicht selbst beihilfeberechtigten Ehefrau eines Beihilfeberechtigten sind nicht beihilfefähig. ...

HILFE!!!


... Bei der Bekämpfung der Dasselfliege sind Rinder, bei denen trotz Durchführung der Herbstabdasselung im Frühjahr noch Dasselbeulen auftreten, durch den Abdassler nachdasseln zu lassen. ...

Ohne Worte!!!


... Die Kugel in der Wunde des Soldaten ist zunächst herrenlos, da der Abschießende das Eigentum daran aufgegeben hat. Der Verwundete hat aber ein Aneignungsrecht, und dieses hindert es, dass ein anderer, z. B. der Arzt, der die Kugel herausnimmt, Eigentum daran erwirbt. ...

Womit sich manche Leute beschäftigen...


... Als weibliche Arbeitnehmer gelten alle weiblichen Personen, die in Gaststätten zur Bedienung der Gäste oder zu deren Unterhaltung in der Weise tätig sind, dass ein unmittelbarer Verkehr mit den Gästen stattfindet, auch wenn sie daneben noch andere Arbeiten verrichten. ...

Wie jetzt, unmittelbarer Verkehr???


... Ein Einheitswertbescheid ist stets Grundlagenbescheid. Ein Grundsteuermessbescheid ist gegenüber dem Einheitswertbescheid ein Folgebescheid und gegenüber dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde ein Grundlagenbescheid. ...

Bescheidenheit ist doch eine Tugend, oder???


... Der Radfahrer muss das Brennen des Schlusslichtes während der Fahrt ohne wesentliche Änderung der Kopf- oder Körperhaltung überwachen können. ...

Das will ich sehen!!!


... Ausfuhrbestimmungen sind Erklärungen zu den Erklärungen, mit denen man eine Erklärung erklärt. ...

Noch irgendwelche Fragen???

fröhlich fröhlich fröhlich Allen noch einen schönen Tag! Freude Freude Freude



Geschrieben von Andreas Zeinert am 22.07.2005 um 11:59:

  manches ist auch zum weinen

Auszug aus der gültigen hessischen Landesverfassung:

Artikel 21

Gesetzliche Strafen

(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

... und ein schönes Wochenende

Andreas Zeinert



Geschrieben von Boshamer am 26.07.2005 um 12:39:

  RE: manches ist auch zum weinen

Hallo aus Kierspe,

ich habe auch noch zwei Sachen aus der ZDV der Bundeswehr für den Sanitätsdienst:

1. Ab einer Wassertiefe von 1,50 Meter hat der Soldat automatisch mit Schwimmbewegungen zu beginnen.

Gut, dass wir drüber gesprochen haben

2. Wenn der Kopf abgetrennt vom Halse ist, ist davon auszugehen, dass Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Erfolg sind.

Sollte man vielleicht Freddy Kruger sagen

Einen schönen Tag noch.



Geschrieben von christian am 29.07.2005 um 07:04:

  RE: Vorschriften zum Lachen

Hallo aus Ratingen Moin

vor dem Wochenende noch etwas zum schmunzeln:


"Besteht ein Personalrat aus einer Person, erübrigt sich die Trennung nach Geschlechtern." Kopfkratz
(Info des Deutschen Lehrerverbandes Hessen)

"Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar." verwirrt
(Unterrichtsblätter für die Bundeswehrverwaltung)

"Gewürzmischungen sind Mischungen von Gewürzen." GastG
(Deutsches Lebensmittelbuch)

"Nach dem Abkoten bleibt der Kothaufen grundsätzlich eine selbstständige bewegliche Sache; er wird nicht durch Verbinden oder Vermischen untrennbarer Bestandteil des Wiesengrundstück; der Eigentümer des Wiesengrundstücks erwirbt also nicht automatisch Eigentum am Hundekot." Weißnicht
(Fallbeispiel der Deutschen Verwaltungspraxis)

"Persönliche Angaben zum Antrag sind freiwillig. Allerdings kann der Antrag ohne die persönlichen Angaben nicht weiter bearbeitet werden." Lesen
(Formular in Postgirodienst)

ein schönes Wochende Blumen


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