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-- Gewerbeuntersagung wg. Strohmannverhältnis (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=8740)


Geschrieben von M.Suess_FS am 19.07.2011 um 14:46:

  Gewerbeuntersagung wg. Strohmannverhältnis

und guten Tag aus FS,

wer kann mir Tipps für ein erfolgreich durchzuführendes Gewerbeuntersagungsverfahren bez. "Strohmannverhältnis" geben?

Der Kommentar ist hier leider nicht allzu hilfreich.
Fragen:

* Welche Informationen sind notwendig, um den Tatvorwurf ausreichend belgen zu können bzw. im Bescheid dann belegt zu haben?
* Wie komme ich am Besten an die Infos?
* Auf was muss ich dezidiert bei der (Bescheids-)Begründung des Strohmannverhältnisses eingehen bzw. gibt es explizite und richterlich "gehaltene" Formulierungen?

Wäre sehr schön, wenn mir aus dieser Runde Hilfe zuteil werden könnte!

MfG,
M. Süß
08161-600 347



Geschrieben von Civil Servant am 20.07.2011 um 11:52:

 

aus Mittelhessen,

schriftlich habe ich dazu nichts. Man muss natürlich Tatsachen ermitteln, die geeignet sind, das Strohmannverhältnis zu belegen. Beispiele: Nachfragen bei
- Kunden
- Lieferanten (wer bestellt, liefert aus, ist Ansprechpartner, nimmt Bestellungen entgegen, berät)
- Verpächtern der Betriebsgrundstücke (wer ist Pächter, über wessen Konten wird gezahlt)
- Auf wen ist die Telefonnummer registriert?
- Wer zahlt die Grundbesitzabgaben?
- Wer hat das Personal angestellt?

Problematisch wird es, wenn alles über die Kasse des Strohmannes läuft, denn dann ist das ein Indiz dafür, dass der Strohmann das Unternehmerrisiko trägt und somit mindestens auch Gewerbetreibender ist. In solchen Fällen wird man eine Gewerbeuntersagung gegen den Gewerbetreibenden richten können, wenn der einem unzuverlässigen Dritten wesentlichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb einräumt, was wesentlich leichter nachzuweisen ist, als das eigentliche Strohmannverhältnis.

Gruß von der Lahn

Frank Schuster


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