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Geschrieben von Rheinhesse am 16.06.2011 um 15:53:

  Personal Coaching - Lebensberatung - Gewerbe??

Moin aus Rheinhessen,
liebe Forengemeinde - mir liegt eine Niederlassungsanzeige (formlos) vor, in der mir die Eröffnung einer "Praxis f. Psychologische Lebensberatung und Personal Coaching" mitgeteilt wird. Die Dame bestätigt mir auch, dass Sie nach § 1 Abs. 3 PsychThG keine Heilkunde ausübt oder ausüben wird. Ausbildung an einem Privatinstitut wurde nachgewiesen. Nach dem Einkommenssteuergesetz handele es bei dieser Beratungstätigkeit um einen freien Beruf.
Rein gewerberechtlich betrachtet komme ich aber zu dem Schluss, dass hier ein freier Beruf i. S. d. GewO nicht vorliegt, auch ein Heilhilfsberuf (m. staatlich anerkannter Ausbildung) ist für mich hier nicht ersichtlich.
Ich würde daher zu einer gewerberechtlichen Anmeldepflicht tendieren. Würdet Ihr mir beipflichten können?? Kopfkratz verwirrt Weißnicht



Geschrieben von MaLa am 16.06.2011 um 17:33:

 

Hallo,
voll und ganz.
hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.
Es gibt immer mehr private Schulen, die unsere Schäfchen gegen hohes Entgeld für solche Dinge ausbilden.

Wir hatten letztens eine Dame, welche lernschwache Kinder bei Musik malen lässt. Dies hätte einen therapeuthischen Effekt. Eine Heilpraktikerschule habe sie aber auch nicht besucht und dürfe sich so auch nicht nennen. Sie war der Meinung, es sei kein Gewerbe.

Ich sehe das aber anders!



Geschrieben von m.schiller am 16.06.2011 um 17:48:

  RE: Personal Coaching - Lebensberatung - Gewerbe??

Ich mail dir gleich mal was Augenzwinkern



Geschrieben von Delius am 17.06.2011 um 08:23:

 

Hallo aus Helmstedt,

dieses "personal coaching" ist mittlerweile im Zeichen von Streß, Hektik und menschlichem Unwohlsein zu einem Renner geworden.
Überall finden sich Lebensberater, die mir mittels Karten, Feldsteinen oder Kunststoffknochen in einer Kaffeetasse die Angst vor dem Leben nehmen wollen.

Neuerdings ist heir bei mir sogar eine sog. "nichtmedizinische Hypnose" mit Ausbildung bei einem Instiitut mit professionell gemachtem Internetauftritt aufgetaucht.

Na ja.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von Andreas Goldmann am 16.10.2017 um 12:12:

  Personal Coaching - Lebensberatung - Gewerbe??

Hallo zusammen!

Ich komme mal auf einen älteren Beitrag zum Thema "Personal Coaching - Lebensberatung - Gewerbe??" zurück, weil mich so etwas aktuell beschäftigt.

Der mir vorliegende Kommentar (Landmann-Rohmer) hilft leider nicht weiter.

Bei mir hat jemand, der "Coaching, Beratung, Onlinetraining", unter anderem so etwas wie Selbsterfahrungs-/Selbstbehauptungskurse für Männer, anbietet und von mir deswegen um die Abgabe einer Gewerbe-Anmeldung gebeten worden ist, den Nachweis darüber vorgelegt, dass er sich seit dem erfolgreichem Abschluss eines Fachschulexamens "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" (HEP) nennen darf.

Er sei damit Freiberufler und könne nicht verstehen, warum er ein Gewerbe anmelden müsse.

Das Berufsbild HEP war mir bisher neu, scheint aber nach meiner bisherigen Recherche mit der Förderung von behinderten Menschen zu tun zu haben.

Teilnehmende an den o. g. Kursen sind vermutlich überwiegend nicht behinderte Menschen. Das war beim bisherigen Gespräch noch kein Thema, das Zeugnis wurde mir nachträglich übersandt.

Daher würde ich trotz vorhandener staatlicher Anerkennung von einer Anzeigepflicht nach § 14 Abs. 1 GewO ausgehen, der Herr möchte ja auch kein Gewerbe als HEP anmelden.

Wie seht ihr das?

Danke im Voraus für erhellende Einschätzungen

und viele Grüße aus dem sonnigen Ostwestfalen!

Andreas Goldmann



Geschrieben von HBinder am 16.10.2017 um 14:23:

  RE: Personal Coaching - Lebensberatung - Gewerbe??

Hallo,

ich habe mal das Berufsbild bei der Bundesagentur zur Arbeit angeschaut: Berufsbild und auch den Steckbrief auf jener Seite heruntergeladen.

Demnach komme ich zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit, die er selbständig ausübt nichts mit dem Berufsbild des Heilerziehungspflegers zu tun hat. Folglich kein Heilhilfsberuf, aber auch kein freier Beruf. Somit Gewerbe und anzeigepflichtig.

Gruß
HBinder



Geschrieben von Andreas Goldmann am 16.10.2017 um 15:10:

 

@HBInder: Danke für die Antwort.

Der Ansicht bin ich auch. Tut gut zu wissen, dass man damit nicht alleine ist..

Schön war in diesem Zusammenhang wieder einmal der Einwand: "Meine Kollegen machen das auch alle freiberuflich!" (also: ohne Gewerbe-Anmeldung).

Als ob es das besser macht, wenn mehrere Person mit gleicher Tätigkeit gegen § 14 GewO verstoßen. Ordnungswidrig ist es dann ggfs. immer noch.

Interessant wird es sicherlich auch, wenn ich denjenigen, der seine "Tagungsräume" zu Verfügung stellt und selber in diesem Bereich tätig ist, ebenfalls zur Anmeldung auffordere. Der gute Mann beschreibt seine Tätigkeiten wie folgt: "Business-Training und -Coaching, MotivStrukturAnalyse, Persönlichkeitscoaching, Expand-the-Box, Possibility Laboratorium".

Ich bin recht sicher, dass es dafür keinen Studiengang gibt.

Ich versuche beide mal davon zu überzeugen, dass sie keine (gewerberechtllichen) Freiberufler sind. Vielleicht meldet sich ja daraufhin deren Steuerberater...



Geschrieben von HBinder am 16.10.2017 um 16:39:

 

Viel Erfolg!



Geschrieben von Andreas Goldmann am 16.10.2017 um 17:10:

 

Danke und einen schönen Feierabend!



Geschrieben von Delius am 17.10.2017 um 08:42:

 

Hallo aus Helmstedt,

für mich ist das ebenfalls ganz klar eine Anmeldung nach § 14 GewO.
Die Ansicht, wie damals bei @ Andreas Goldmann, dass alle Anderen das freiberuflich machen würden, kann sich allerdings auf evtl. Einstufungen beim jeweiligen FA beziehen, das so wurde mir mal gesagt, erst einmal die Meldung als Freiberufler annimmt und dann nach einer Zeitspanne von X u.U. feststellt, dass es sich doch um eine "normale" Gewerbetätigkeit handelt. Und dann wird nachgesteuert!
Vorher kommt allerdings die Auseinandersetzung zwischen Steuerrecht und Gewerberecht.
Und für uns ganz klar Gewerbe nach GewO.
Nicht, was ich gelernt habe, sondern das, was ich ausübe, ist für uns Kriterium.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von Andreas Goldmann am 17.10.2017 um 09:53:

 

Moin und Danke nach Helmstedt!

Es wäre ja schön, wenn die Finanzämter gelegentlich mal Ihre diesbezüglichen Kenntnisse mit uns "Gewerbeamtlern" teilen würden. Ich denke, dass das so wie von Delius geschildert oft passiert und manche angeblichen Freiberufler dann erst einmal durch's Raster fallen.

Wahrscheinlich geht das den meisten von Euch so, dass wir immer hübsch Daten an die Finanzverwaltung liefern dürfen (macht das irgendjemand schon elektronisch?), aber z.B. über steuerliche Abmeldungen oder die Änderung der Einstufung von Freiberufler in Gewerbetreibender nicht informiert werden, da es keine gesetzliche Verpflichtung (oder zumindest ein nettes Hintertürchen) hierfür gibt.

Ich habe "meinen" Coach inzwischen per E-Mail die Auffassung, dass er der Anzeigepflicht unterliegt, mitgeteilt und um kurzfristige Kontaktaufnahme gebeten. M als sehen, wie das weitergeht...


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