Geschrieben von Vollmar-HEF am 26.06.2006 um 14:37:
Verkauf von Backwaren an Sonntagen
ich habe da einen Fall, in dem ich nicht so recht weiterkomme: Eine Bäckerei hat einen "Back-Drive" errichtet, aus dem Sonntags von morgens 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Konditoreiwaren verkauft werden. Für diese Verkaufsstelle wurde nach altem Gaststättenrecht auch eine Gaststättenerlaubnis erteilt. Abgegeben werden Sonntags neben den Konditoreiwaren Bockwürstchen, die aber nicht in dem konzessionierten Gaststättenraum (=Verkaufsstelle) verzehrt werden, sondern außen am Verkaufstresen.
Ich vertrete die Meinung, dass bei den Konditoreiwaren, die "über die Straße" verkauft werden, das Ladenschlußgesetz Anwendung findet, d.h, an Sonntagen max. 3 Stunden Verkauf von Konditoreiwaren. Für die gaststättenrechtliche Tätigkeit gilt dann das normale Sperrzeitrecht.
Wie aber bereits erwähnt, wird nach unseren Feststellungen der ganze Sonntag dazu genutzt, Konditoreiwaren zu vertreiben, während der Umsatz nach dem Gastsättenrecht als Annex zum Gesamtumsatz zu sehen ist.
Gibt es ähnliche Betriebe und wird die Rechtslage auch so gesehen, dass die Gaststättenerlaubnis hier mehr eine Alibifunktion hat und der Betrieb an Sonntagen nach Ladenschlußrecht zu beurteilen ist?
Gruß aus Nordhessen
N. Vollmar