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Geschrieben von guenter luxemburger am 26.05.2011 um 10:32:

  Bußgeldverfahren wegen nicht erfolgter Gewerbemeldung

Liebe Kollegen, heute häufen sich unsere Anfragen, wo wir auch Ihre Hilfe bedürfen.

Die Fa. E... GmbH & Co.KG betreibt in Mayen ein meldepflichtiges Gewerbe, welches bisher nicht angemeldet wurde.
Personengesellschafter der Fa. E...GmbH & CoKG ist die Fa. xy-Verwaltungsgesellschaft mbH, diese wird vertreten von dem einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer A.
Da die Firma wie geschrieben bisher ihrer Meldeverpflichtung nicht nachgekommen ist, möchten wir ein Bußgeldverfahren einleiten.
Frage ist, wer ist hier wie anzuschreiben?? Weißnicht
Danke



Geschrieben von Runge am 26.05.2011 um 14:35:

 

Zunächst einmal hallo aus dem sonnigen Bad Fallingbostel!

Ich habe in der Vergangenheit verschiedene Bußgelder in einer anderen Sache gegen den Geschäftsführer der gewerbetreibenden GmbH festgesetzt und dabei folgende Formulierung verwendet:

Der Vorwurf des Verstoßes gegen ... trifft hier zwar die gewerbetreibende juristische Person (GmbH), gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird das Buß-geldverfahren aber gegen Sie als dem alleinigen Geschäftsführer der juristischen Person geführt.

Die Bescheide hatten auch in den anschließenden Klageverfahren Bestand.

Viele Grüße,
Regina Runge



Geschrieben von guenter luxemburger am 26.05.2011 um 14:51:

 

Danke und
viele Grüße aus der sonnigen Eifel


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