Geschrieben von HaseV am 24.05.2011 um 15:42:
Wanderlager, Vertrieb von Dienstleistungen
Hallo werte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe erfahren, dass in unserer Stadt ein Casting stattfinden soll. Hierdurch möchte die Castingagentur Models, Statisten und Komparsen für Ihre Kunden aus den Bereichen Fotografie, Film, Werbung und TV-Shows entdecken.
Dazu wurde ein ausgewählter Personenkreis angeschrieben. Die Eingeladenen dürfen aber auch Kinder, Partner oder Freunde mitbringen, wodurch wir wieder eine öffentliche Ankündigung hätten.
Meine Frage ist nun, wie der Begriff "Dienstleistungen" im Zusammenhang mit den Wanderlagern, § 56a GewO, definiert ist. Fällt da auch eine eventuelle Vermittlung von Castingteilnehmern drunter?
Vlt. hat ja einer den aktuellen Kommentar zum § 56 a GewO zur Hand, und kann mir etwas berichten. Wäre sehr dankbar über Ihre Mithilfe.
freundliche Grüße.