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Geschrieben von Ilona Faselt am 23.05.2011 um 11:31:

  Sicherstellung von PKW

Ein Hallo aus dem sonnigen Cottbus,

hat jemand bereits die gewerbliche Tätigkeit "Sicherstellung von PKW" angemeldet?
Dies bezieht sich darauf, dass die Besitzer bei Banken Schuldner sind.
Meiner Meinung nach ist Erlaubnis § 34 a erforderlich, es sei denn, die Bewachung wird von einer Drittfirma erbracht.
Seht Ihr das ebenso.

Danke für eine schnelle Rückmeldung

Lg. Ilona Faselt



Geschrieben von Rheinhesse am 23.05.2011 um 12:56:

  RE: Sicherstellung von PKW

Moin aus Rheinhessen,
ich bin verwirrt. Sicherstellung von Sachen zur Sicherung privater Rechte durch einen Gewerbetreibenden. Ich kenne das nur in enger gesetztem Rahmen als Aufgabe der örtlichen Polizei und / oder Ordnungsbehörden Kopfkratz Wohl auch ein Gerichtsvollzieher nach entsprechendem, auf dem Zivilrechtsweg erlangten, Urteil
Und im Bewachungsgewerbe kann ich diese Aufgabe zumindest nach dem Gesetzestext und dem Kommentar (Landmann-Rohmer) auch nicht verorten.
Danach ist nur die Bewachung von Eigentum Aufgabe des Gewerbetreibenden, nicht das Wiederbeschaffen nicht bezahlter Ware (Autos).
Alles in allem

Nachtrag: Sollten die Herrschaften bei Ihnen der Ansicht sein, dass die Tätigkeit einem Inkassobüro zuzurechnen ist, so befinden diese sich da wohl auch im Irrtum. Einfach so Autos mitnehmen dürfen die auch nicht und benötigen im übrigen eine Zulassung vom Präsidenten des zust. Land- oder Amtsgerichts.


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