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Geschrieben von Kobe88 am 02.05.2011 um 14:12:

  Freier Beruf als GmbH geführt

Hallo aus M-V,

wenn ich richtig informiert bin, muss z.B. eine Steuerberatungsgesellschaft mbH eine Gewerbanmeldung vornehmen.

Steht dieses explizit irgendwo geschrieben oder lässt sich das aus einem Paragraphen ableiten?

Des Weiteren würde ich gerne wissen ob ein Medizinisches Versorgungszentrum (Tätigkeit: Pflegedienst und von Medizinischen Versorgungszentren) , wird als GmbH und noch separat als GbR geführt, ebenfalls eine Anmeldung braucht.

MFG

Kobe88



Geschrieben von Rheinhesse am 02.05.2011 um 14:40:

  RE: Freier Beruf als GmbH geführt

Moin aus Rheinhessen,

zur Steuerberatungsgesellschaft mbH und für die Frage des Pflegeberufs dürfte § 6 GewO einschlägig sein - eher kein Gewerbe. Falls medizinische Versorgungszentrum so etwas wie eine Klinik ist - ebenfalls § 6 beachten bitte.



Geschrieben von Thomas Mischner am 02.05.2011 um 14:41:

  RE: Freier Beruf als GmbH geführt

Hallo,

nach § 6 GewO findet diese u. a. keine Anwendung auf die Tätigkeit der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sowie der Steuerbevollmächtigten, ebenso nicht auf die Ausübung der ärztlichen und anderen Heilberufe.
Die Steuerberater-GmbH meldet folglich kein Gewerbe an.

Im Falle des „medizinischen Versorgungszentrums“ könnte eine Anzeigepflicht bestehen, wenn neben den medizinischen Diensten (z. B. Krankenpflege) auch andere Leistungen, z. B. allgemeine Verrichtungen im Haushalt, angeboten werden.



Geschrieben von Kobe88 am 02.05.2011 um 14:50:

  RE: Freier Beruf als GmbH geführt

Vielen Dank dafür,

Das dieser Beruf normal als freier Beruf geführt wird ist klar.

Jedoch habe ich heute des öfteren gelesen, dass wenn ein Steuerberater die Firma als Steuerberatungsgesellschaft mbH führt, sprich im HR eingetragen ist, dass dann eine Gewerbeanmeldung vorgenommen werden muss.

MFG



Geschrieben von Thomas Mischner am 02.05.2011 um 14:54:

 

Der Gesetzeswortlaut ist aber eindeutig. Er erwähnt neben Steuerberatern auch ausdrücklich Steuerberatungsgesellschaften. Und einen "Gewerbebetrieb kraft Rechtsform" gibt es im Gewerberecht nicht. Steuerrechtlich mag das anders sein, aber die Pflicht zur Gewerbeanmeldung richtet sich nun mal nach der GewO und nicht danach, ob ein Unternehmen steuerrechtlich ein Gewerbebetrieb ist.



Geschrieben von Jannes am 18.01.2017 um 09:24:

 

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

mir haben hier zwei wirkliche große Steuerberater, die als GmbH organisiert sind und natürlich im Gewerberegister erfasst sind, erklärt, dass eine juristische Person per se immer gewerblich aktiv ist.

Ich werde mir daher demnächst mal die Medizinischen Versorgungszentren vorknöpfen und zur Anmeldung zwingen.



Geschrieben von Thomas Mischner am 18.01.2017 um 09:29:

 

Hallo,
Zitat:
Original von Jannes dass eine juristische Person per se immer gewerblich aktiv ist

Das gilt für das Steuerrecht. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn diese Aussage von Steuerberatern getroffen wird.
Gewerberechtlich gibt es keinen "Gewerbebetrieb kraft Rechtsform".



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 18.01.2017 um 13:21:

  Freier beruf als GmbH geführt

hallo, zusammen,
nicht alles was ein Steuerberater sagt, muss auch wahr sein... ich schließe mich meinen Vorrednern an... gewerberechtlich kommt es auf die Tätigkeit an und nicht auf die Rechtsform....ergo: eine Steuerberatergesellschaft melden wir nicht an...

wir sind sogar soweit gegangen, dass wir eine Beratungsstellenleiterin des Lohnsteuerhilfevereins nicht angemeldet haben... der Rechtsanwalt wollte diese Entscheidung zwar gerichtlich anfechten, hat er aber dann doch gelassen....obwohl mir das sogar Recht gewesen wäre....leider haben wir uns nur vor dem Stadtrechtsausschuss darüber "unterhalten" können- (ja ich weiß, dass die Ablehnung der Gewerbeanmeldung eigentlich nichts im SRA zu suchen hat, aber mein SRA leider nicht... Wand



Geschrieben von HWK-CB am 18.01.2017 um 14:17:

 

Ich meine, dass es zu diesem Thema evt. Rechtsprechung (möglicherweise im Gewerbearchiv) gibt.

Da war eine GmbH mit freien Beruf, die von einer IHK zum Beitrag (zu recht) veranlagt wurde, da kraft Rechtsform eine gewerbliche Tätigkeit unterstellt wurde. Mir liegt die Rechtsprechung nicht vor, da dies die IHK'n betrifft. Die Merkblätter zur Beitragspflicht bei der IHK sind aber auch so geschrieben. http://www.hannover.ihk.de/ueber-uns/ihk-rechtsgrundlagen/faq-beitrag.html

Das Urteil ist aber schon eine Weile her, daher kann ich jetzt nicht sagen, inwieweit das hier relevant ist.



Geschrieben von Thomas Mischner am 18.01.2017 um 14:24:

 

Die IHK-Mitgliedschaft richtet sich nach dem steuerrechtlichen Gewerbebegriff.
§ 2 Abs. 1 IHKG lautet:
"Zur Industrie- und Handelskammer gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige)."
Für die Gewerbeanzeige gilt aber ausschließlich der Gewerbebegriff der GewO.



Geschrieben von HWK-CB am 18.01.2017 um 14:50:

 

Ah, ok.


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