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Geschrieben von Ingo Wolfgang am 02.03.2011 um 09:13:

  Festsetzung / Organisation Flohmarkt

Wehrte Foren-Mitglieder,

diese Sparte habe jetzt einmal quergelesen. Doch einige Dinge erschließen sich mir noch nicht ganz. Deshalb komme ich gleich mit einer komplexen Frage. Ich bitte um Nachsicht :-))).

Ich möchte in Niedersachsen, in einer neuen, großen und baurechtlich genehmigten Multifunktionshalle mit ausgewiesenen Parkplätzen und sanitären Einrichtungen einen Hallenflohmarkt mit gehobenen Niveau durchführen. Dieser Hallenflohmarkt soll in den Wintermonaten 10/11/12/1/2/3/4, alle "vier Wochen", in der Regel immer am 2. Samstag und Sonntag des Monats stattfinden.

Für die gesamte Hallenfläche existiert eine Gastronomiekonzession durch die Hallen-Betriebs-GmbH. Möglicherweise würde die Hallen-Betriebs-GmbH die Gastronomie für die Flohmärkte untervermieten.

Meine Fragen:

- was muss ich aus gewerberechtliche Sicht beachten und wie muss ich zu einer ordentlichen Beantragung und Genehmigung vorgehen? Hier würde mir eine To-Do Liste sehr helfen.
- muss ich den Flohmark festsetzen lassen?
- wenn ja, wann muss ich ihn Festsetzen lassen?
- als was muss ich ihn festsetzen lassen?
- muss ich auf andere Flohmärkte in der (Groß)-Stadt Rücksicht nehmen?
- zählen andere Veranstaltungen die in der Halle stattfinden, wie z.B. eine Mineralien-Börse in die "vier-Wochen-Regeln hinein?

- darf man einen Eintritt erheben?
- darf ich eine Parkgebühr erheben?

Über viele Tipps und Ratschläge, gern in einem "übersetzten Amtsdeutsch" würde ich mich sehr freuen.

Mit herzlichen Grüßen

Ingo Wolfgang


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