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Geschrieben von Zeus am 12.02.2011 um 04:15:

  Konkrete Sucht-Daten

Hi,
leider habe ich noch keine konkreten, bzw. nachvollziehbare Daten über die Kosten, die die Geldspielsüchtigen der Gesellschaft abverlangen.

Bis jetzt habe ich nur die allgemeingehaltene Aussage(n) über die hohen Kosten, die Geldspielsüchtige den Gemeinden antuen und entsprechend ein wichtiges Argument um die VergSt. anzuheben....

Hat jemand verlässliche Daten? Insbesondere im Verhältnis zu den Übergewichtigen Mitbürgern, welche öffensichtlich durch Ihr Essverhalten der Gesellschaft enorme Kosten aufdrängen?

Grüße , Zeus



Geschrieben von Meike am 12.02.2011 um 06:59:

 

Hallo Zeus,

die Vergnügungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die die Gemeinde mit einem großen Gestaltungsspielraum
(so die ständige Rechtsprechnung) erlassen kann.

Der Gestaltungsspielraum ist nur dahingehend begrenzt,

- dass ein Aufwand begründet werden muss, wobei dieser anders als bei einer Gebührensatzung für die Kirmes,
Straßenreinigung etc. nicht in Zahlen belegt und dann abgerechnet werden muss,
sondern die Aufwandsbegründung durch "überwachungspflichtiges Gewerbe, Kontrollmaßnahmen durch die Ordnungsbehörde
und Sozialkosten, die von der Stadt getragen werden müssen, ausreicht.

- die Steuer darf nicht willkürlich sein, d.h. sie muss festgelegt und begründet werden, z.B. Besteuerung Saldo 2

- sie darf nicht erdrosselnd wirken, wobei hier die Erdrosselung nur angenommen wird ( so die Rechtsprechung), wenn
es zu einer Berufsaufgabe kommen müsste


Eine Kommune muss also nicht den konkreten Nachweis führen, wieviel Spielsüchtige sie mit welchem Kostenaufwand hat.

Aus der Praxis für die Praxis:
- Gestern berichtete noch eine Dame der Schuldnerberatung im Rahmen einer Diskussionsrunde,
dass sie aufgrund des Anstiegs von Spielsüchtigen in der Beratungseinrichtung dringend personell verstärkt werden müssten.


Gruß
Meike



Geschrieben von KARO am 12.02.2011 um 10:14:

 

@ Meike ,

Aus der Praxis für die Praxis :

diese Aussage ist doch absolut unseriös , Du schmeisst doch nur etwas
in den Raum um Stimmung zu machen !
Hat die Dame denn gesagt welche Spielsüchtige?, ob aus Lotto ,
online Spiele , staatl. Casinos , Lotterien , TV Spiele , Radiospiele usw ?.
Wenn Du so etwas schreibst solltest Du schon konkret berichten und nicht so ein wischi waschi .



Geschrieben von L.Duke am 12.02.2011 um 16:46:

 

Eine Kommune muss also nicht den konkreten Nachweis führen, dass sie die Hundesteuer für das Beseitigen von Hundedreck verwendet.



Geschrieben von Meike am 12.02.2011 um 18:42:

 

Hallo Karo,

warum soll mein Hinweis unseriös sein?

Weil Du nicht auf der Veranstaltungs warst oder glaubst Du nicht, dass auch Automatenspieler erhebliche Sozialkosten verursachen?



Hallo L.Duke,

richtig. Dies muss nur bei der Gebührensatzung erfolgen, z.B. wird alle paar Jahre
bei der Kirmesgebühr berechnet, ob die Reinigung, Personalaufwand etc. die aktuelle Gebühr
trägt oder diese entsprechend verändert werden muss. da kommen dann richtig alle Zahlen auf den Tisch.

Es gibt viele unterschiedliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, so hatte man in Köln die Bettensteuer in Hotels eingeführt,
in Wuppertal eine Zweitwohnungsteuer, es gibt Getränkesteuern, Jagdsteuern usw.

Es kommt hier nicht auf den tatsächlich erbrachten Aufwand einer Kommune an, sondern dass der Steuerpflichtige
etwas verbraucht, aufgewendet hat.


Gruß
Meike


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