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Geschrieben von Ingolstadt am 20.06.2006 um 14:39:

  RE: RE Werbung Sportwetten

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund des zitierten Statementes von RA Rauscher müsste man eigentlich annehmen, dass er das Urteil garnicht nicht gelesen hat. Es ist aber durchaus verständlich, dass er sein rechtliches Statement ausschließlich aus dem Blickwinkel seiner Auftraggeber abgibt.

Aus dem BVerfG Urteil ergibt sich keineswegs ein totales Werbeverbot, sondern die Werbung muss so gestaltet sein, dass Menschen, welche unbedingt auf ein Ereignis wetten wollen, dies beim legalen Anbieter und nicht bei Winkelbuchmacher tun. Dazu muss das Angebot natürlich auch bekannt sein. Verboten ist nur eine Werbung, die nicht die schon an der Wette Interessierten Menschen umleitet sonder erst zum Wetten anreizt.

Das BVerfG führt hierzu in Rand Nr. 151 aus:

Die Werbung für das Wettangebot hat sich zur Vermeidung eines Aufforderungscharakters bei Wahrung des Ziels, legale Wettmöglichkeiten anzubieten, auf eine Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Wetten zu beschränken.

Ob man als Jurist mit staatlichem Examen in diesen Satz ein totales Werbeverbot hineininterpretieren kann sollten andere Juristen beurteilen. Diese werden ihren Kollegen gerne die die im Studium vermittelten Grundsätze der juristischen Auslegung ins Gedächtnis rufen.

Dies sehen im Übrigen auch die Verwaltungsgerichte als Aufgabe. Da Verwaltungsrecht in der Ausbildung der Juristen etwas vernachlässigt wird habe ich es selbst schon des öfteren erlebt, wie der von mir sehr geschätzte Vorsitzende Richter am VG München bei einigen Anwälten ein verpasstes juristisches Seminar nachgeholt hat.



Geschrieben von Puz_zle am 22.06.2006 um 19:05:

  RE Werbung Sportwetten

Hallo aus Thüringen,

bin gerade noch auf ein interessanten Beschluss des OVG NRW Spitze! gestossen:

Mit Ordnungsverfügung wurde einem Wettbürobetreiber aufgegeben, die Schaufensterwerbung für Sportwetten zu beseitigen Wand , da er hierfür nicht die nach Baurecht erforderliche Genehmigung zu Errichtung einer Werbeanlage hatte.
Der Wettbürobetreiber unterlag sowohl beim VG Gelsenkirchen (Az. 10 L 1529/05) und beim OVG Münster (Beschluss vom 24.03.2006 - Az. 10 B 2158/05).

Der Beschluss des OVG ist zu finden über:



Geschrieben von Puz_zle am 23.06.2006 um 17:39:

  RE Werbung Sportwetten

Hallo aus Thüringen,

kleine Info zur Werbung für Sportwetten in den Medien:

Allen ein erholsames und schönes Weekend!



Geschrieben von anders am 23.06.2006 um 20:57:

  Werbung Sportwetten

Glücksspiel ist und bleibt eben eine Bundesangelegenheit!

Der Schock für Wochenende. Man mag es einfach nicht mehr glauben! Jetzt kommen mit Sicherheit wieder viele "anweisungsgebundenen Mitarbeiter" ins Schwitzen.

Es ist wirklich an der Zeit, dass endlich eine bundeseinheitliche Regelung für Glücksspiel geschaffen wird. Nur das schafft eine Rechtssicherheit für Behörden und Gewerbetreibende. Es reicht einfach nicht aus, wenn der Gesetzentwurf Drs. 16/1032 (Spieleinsatzsteuergesetz) einstimmig vom Bundestag für erledigt erklärt wird.

Fehlt es den Landespolitikern Bremens erneut an fachlicher Kompetenz, wenn es um Glücksspiel geht?

Und das ist Fakt! Bremen Aktuell berichtete: Die Wette auf dem Trikot Doppelmoral ohne Chance

Der Bremer Senat steckt in einer Glaubwürdigkeitskrise.
Wenn es um Einnahmen fürs klamme Ländchen geht, sind fast alle Mittel recht: Zum Beispiel könnten die Abgaben für Spielcasinos gesenkt werden, wenn das die Chance erhöht, den Space Park zum Zocker-Paradies auszubauen.

Vielleicht schaut man auch deshalb so kritisch Richtung Weser-Stadion. Denn ausgerechnet Werder hat einen Sponsor-Vertrag mit dem privaten Wettanbieter "bet and win", der versucht, mit einer alten DDR-Lizenz das staatliche Glücksspiel-Monopol zu umgehen.
Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen neigt zu der klassischen Lösung, die da lautet: Staatliche Wetten - ja, private - nein. Wenn durch Spielsucht der eine oder andere Groschen dem guten Zweck - der bremischen Staatskasse - zufließt, dann ist Zocken menschlich und zu dulden. Sonst ist es böse. Der Haken: Die Privatanbieter, durch höhere Gewinn-Quoten attraktiver als die staatlichen, werden sich via Internet ohnehin durchsetzen, Werbeverbot hin oder her. Hauptverlierer wäre demnach Bremens bester Werbeträger - der SV Werder. Aber bet and win hat noch eine reale Chance, die Zuneigung des Bremer Rathauses zu gewinnen: Würde sich der Wettanbieter am Space Park beteiligen und seine Steuern in Bremen abliefern, wäre sicher alles gut.

taz Nord vom 23.6.2006, S. 18, 49 Z. (Kommentar), Klaus Wolschner
http://www.taz.de/pt/2006/06/23/a0326.1/text



Geschrieben von Ingolstadt am 17.08.2006 um 16:29:

  RE: Werbung Sportwetten

aus dem sonnigen Ingolstadt,

Für die Untersagung der Werbung im Internet ist für ganz Bayern die Regierung von Mittelfranken zuständig. Diese hat am 11. August 2006 mit Allgemeinverfügung die Werbung für Sportwetten im Internet untersagt. Die Untersagung gilt für alle Betreiber von Internetseiten, die ihren Wohnsitz, Sitz, oder in Ermangelung dessen, ihren ständigen Aufenthalt in Bayern haben.

Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden.



Geschrieben von Hassan am 21.10.2010 um 18:13:

 

Hoffenheim hat einen Vertrag für Sponsoring mit Tipico gemacht. Hat man auch schon gesehen beim Spiel gegen Gladbach. Die kommen aus Malta und machen Online-Glücksspiel wie Sportwetten und das kann man auch von Deutschland machen. Viele meinen das andere Vereine bald auch solche Werbung machen wegen dem Beschluß vom Eugh.

Hassan

http://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/1899-hoffenheim/article10400492/Gewagter-Einsatz-von-Bundesligist-Hoffenheim.html



Geschrieben von Meike am 21.10.2010 um 19:15:

 

Hallo Hassan,

was meinst Du denn mit

"wegen dem Beschluß vom EUGH" ?


Gruß
Meike



Geschrieben von Hassan am 22.10.2010 um 11:24:

 

Hallo Meike!

Weil der Eugh das Wettmonopol für ungültig erklärt hat wie es bisher geregelt war. Deshalb werden andere Vereine bald bestimmt auch Werbung für Glücksspiele machen bis das wirklich geklärt ist wie Experten vermuten.

Hassan



Geschrieben von Meike am 22.10.2010 um 19:01:

 

Hallo Hassan,

das ist völlig falsch !

Der EUGH hat das Glücksspielmonopol NICHT für ungültig erklärt.

Da hatten sich Wettanbieter mit selbst ernannten Experten und der Presse nicht die Mühe gemacht die Urteile zu lesen, sondern nur eine Pressemitteilung
des EUGH, die sie falsch verstanden haben und haben diesen Mist verbreitet.
Nicht mehr und nicht weniger!

Wer sich auf derartige "Experten" verlässt, anstatt Urteile, die ins Netz eingestellt sind, selbst zu lesen, kann sich beim Begehen
von Straftaten nicht auf den Verbotsirrtum berufen.


Gruß
Meike



Geschrieben von anders am 23.10.2010 um 10:16:

 

Also doch!

Unwort des Jahres: „Experten“

Begründung: Weil wir im deutschen Glücksspielbereich zu viele selbsternannte und unqualifizierte Nutznießer haben, die sich auch noch als Experten betiteln lassen dürfen.



Geschrieben von Meike am 24.10.2010 um 07:05:

 

Hallo anders,

das siehst Du zu 100% richtig:

Mir scheint es so, dass sich in keinem Bereich die Pseudo-Experten so gut halten können, wie in diesem,
weil sie damit für irgend ein privatwirtschaftliches Interesse gerade richtig kommen.

Es gibt §7-Prüfer, die ohne Ahnung von Verwaltungsrecht zu haben von Landesfortbildungsinstituten auf
Frischlinge in Kommunen losgelassen werden und rechtlichen Mumpitz gegen Bezahlung von Kommunen erzählen dürfen.

Es gibt 1.999,-€-Gutachten + MWSt (pro verfielfältigten Exemplar) von Menschen, die offensichtlich nur aus Pressemitteilungen von Gerichten zitieren können und die dürfen sich auch noch damit im Fernsehen präsentieren.

Es gibt Agrarwissenschaftler, die plötzlich Umsätze aus illegalem Spielbetrieb berechnen können.

Es dürfen die, die zu prüfen sind, die die prüfen müssen beschulen und das mit Unterstützung von der Dienstaufsicht, den Landeswirtschaftsministerien.

usw.


Gruß
Meike



Geschrieben von Hassan am 25.10.2010 um 08:36:

 

Aber das habe ich überall gelesen das es für ungültig erklärt wurde. Zumindestens in seiner jetzigen Form. Warum beraten die Bundesländer denn für ein neues Glücksspielgesetz wenn es nicht ungültig erklärtwurde? Dann könnten sie es ja auch weiterlaufen lassen. Das habe ich tatsächlich nicht ganz verstanden. Wahrscheinlich bin ich auch so ein Experte.

Hassan



Geschrieben von Walter B am 25.10.2010 um 08:54:

 

Zitat:
Original von Meike

Es gibt §7-Prüfer, die ohne Ahnung von Verwaltungsrecht zu haben von Landesfortbildungsinstituten auf
Frischlinge in Kommunen losgelassen werden und rechtlichen Mumpitz gegen Bezahlung von Kommunen erzählen dürfen.

Es gibt 1.999,-€-Gutachten + MWSt (pro verfielfältigten Exemplar) von Menschen, die offensichtlich nur aus Pressemitteilungen von Gerichten zitieren können und die dürfen sich auch noch damit im Fernsehen präsentieren.

Es gibt Agrarwissenschaftler, die plötzlich Umsätze aus illegalem Spielbetrieb berechnen können.




Gruß
Meike


Moin

...und dann gibt es natürlich noch Dich und diverse Suchtforenbetreiber,
ihr habt es natürlich voll drauf!

Danke



Geschrieben von Wilde Irene am 25.10.2010 um 10:31:

 

Für den "Glücksspielbereich" müßte jegliche Werbung verboten werden. Inkl. LOTTO mit der Ziehung der Zahlen im Fernsehen.



Geschrieben von Meike am 25.10.2010 um 16:26:

 

Hallo Hassan,

nur weil man etwas in vielen von einander abschreibenden Medien lesen kann, ist es nicht automatisch richtig.


Die Gespräche zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags waren schon lange festgelegt, das ist also jetzt nichts was plötzlich
nach den EUGH-Urteilen kam.

Die EUGH-Urteile gaben aber gute Hinweise, woran der Glücksspielstaatsvertrag scheitern könnte und das soll nun sofort mit aufgearbeitet werden.

Ein wichtiger Knackpunkt kann dabei das Glücksspiel nach Gewerberecht / das Automatenspiel sein.



Hallo Walter,

expertus ist lateinisch und heißt erfahren, erprobt.

Wenn ich anfangen würde hier über den Kartoffelanbau zu schreiben, würdest Du es mir doch auch nicht abnehmen,
dass ich ein Experte auf dem Gebiet bin, oder?



Hallo Irene,

ein vollständiges Werbeverbot für alle, d.h. auch den kompletten Spielhallenbereich fände ich schön gradlienig.

Das öffentliche Ziehen der Lottozahlen aber gehört mit zum Spielplan.



Gruß
Meike



Geschrieben von Kay Löffler am 25.10.2010 um 22:07:

 

Zitat:
Das öffentliche Ziehen der Lottozahlen aber gehört mit zum Spielplan

und das ist auch gut so, denn es kanalisiert nicht nur die Nachfrage etwas, sondern gerade weil die Öffentlichkeit gegeben ist, quasi dem Betreiber auf die Finger schauen kann, sind Manipulationen schwieriger.



Geschrieben von Schadulke am 10.11.2010 um 09:42:

 

Hallo,

Bwin will mit einigen Millionen wohl Bayern München sponsern, und nachdem die bayerische Landesregierung nun soweit ist, den Glücksspielmarkt liberalisieren zu wollen, könnte das in naher Zukunft Wirklichkeit werden. Den Chef der Staatskanzlei, Siegfried Schneider von der CSU, hat Uli Hoeneß in einem langen Gespräch zumindest bereits überzeugt und Innenminister Joachim Herrmann ist eh auf Hoeneß' Seite. Bis Mitte Dezember will die bayerische Staatsregierung nun eine Entscheidung treffen.

http://www.abendzeitung.de/politik/224294

Viele Grüße,

Gerd Schadulke



Geschrieben von foerster am 26.11.2010 um 15:00:

 

Dem Fußball-Club Westfalia Herne droht Ärger, denn der Verein warb auf seiner Internetseite für den verbotenen Sportwetten-Anbieter 888sport.com. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nun ein Verfahren eingeleitet.

Schön auch das Statement vom Club-Vorsitzenden Horst Haneke: „Ich hätte das doch nie genehmigt, wenn ich gewusst hätte, dass das verboten ist.“

http://www.amateurkick.de/nrw_liga/NRW-Liga-Westfalia-Herne-droht-eine-saftige-Geldstrafe;art37,6314

foerster



Geschrieben von bandick am 08.02.2011 um 09:39:

 

ein werbeveranstalter hatte beim vg schleswig eine klage gegen das verbot von internetsportwetten-bandenwerbung eingereicht - diese wurde nun abgelehnt. damit geht es konform mit den urteilen des ovg berlin-brandenburg (beschluss v. 19.11.2010, az. ovg 1 s 204.10), ovg niedersachsen (beschluss v. 11.11.2010 az. 11 mc 429/10) und ovg rheinland-pfalz (beschl. v. 01.02.2011, az.: 6 b 11395/10.ovg). als begründung wurde angeführt, "eine möglicherweise vorliegende europarechtswidrigkeit der monopolregelungen nach § 10 glüstv berühre nicht den fortbestand der allgemeinen verbote zum schutz der ziele des glücksspielstaatsvertrages, die auch für die staatlichen glücksspielveranstalter und allgemein für die vermittlung von glücksspielen gelten."

es wurde erklärt, dass dem gemeinwohlinteresse (hier die verhinderung von internetwetten) im rahmen der im vorläufigen rechtsschutzverfahren vorzunehmenden interessenabwägung vorrang gegenüber dem werbeinteresse des antragstellers einzuräumen ist. das macht vom prinzip auch total sinn, aber ist es nicht so, dass da in der vergangenheit durchaus auch schon mal anders entschieden wurde?



Geschrieben von 96er am 13.02.2011 um 01:30:

 

Zitat:
Original von bandick
"eine möglicherweise vorliegende europarechtswidrigkeit der monopolregelungen nach § 10 glüstv berühre nicht den fortbestand der allgemeinen verbote zum schutz der ziele des glücksspielstaatsvertrages, die auch für die staatlichen glücksspielveranstalter und allgemein für die vermittlung von glücksspielen gelten."


Was heißt denn "eine möglicherweise vorliegende Europarechtswidrigkeit"? Entweder ist etwas europarechtswidrig oder nicht.


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