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Geschrieben von dieter116 am 31.01.2011 um 17:47:

  Spielerkarte

Wie ich heute gehört habe, wird die Spielerkarte bereits in Hallen getestet. ( Leverkusen)
Spielgerät ist Monopoly. ( Augsburg lässt grüssen )

Zur Zeit wird nur von der Aufsicht das Spielgeld aufgebucht, später sollen auch Gewinne auf die Karte gehen.
(So wurde es jedenfalls dem Spieler von der Aufsicht gesagt.)



Geschrieben von gmg am 31.01.2011 um 18:03:

  RE: Spielerkarte

Quid pro quo ?

"Spielgeld" gekauft für Geld ?
Gewinne auf Karte aufbuchen?

Grüße



Geschrieben von jasper am 31.01.2011 um 18:54:

 

Sind Geldspielgeräte nicht so zu bauen, dass sie vor unzulässigen Veränderungen geschützt sind?



Geschrieben von Meike am 01.02.2011 um 07:13:

 

Hallo Dieter,

diese "Testphasen" sollten doch mal durch die zuständige Polizeidienststelle überprüft werden.

Daher wäre es sinnvoll eine "Mitteilung" bei der Glücksspielsachbearbeitung im PP Köln ( die sind für Leverkusen zuständig) zu senden.

Gruß
Meike



Geschrieben von dieter116 am 01.02.2011 um 07:57:

 

Ich hab das nur vom Hörensagen und wohne leider nicht in der Nähe um das selbst zu überprüfen.

Es soll eine Halle mit ' Casino ' im Namen sein, die gerade eröffnet ( möglicherweise auch umgebaut ) wird.

An dem Spielgerät soll ein separater ' Kasten' sein .
In diesen wird die Karte eingeschoben., diese soll ähnlich einer
Bankkarte sein, nur dicker.



Geschrieben von novocheatr am 01.02.2011 um 22:01:

 

Moin, was wird denn genau auf der Karte gespeichert, Euro oder Punkte? Ich nehme an es werden für 50 € 5000 Punkte gespeichert, damit hätte man das Buchen von Geld in Punkte umgangen.

Vielleicht weiß ja einer wie es genau funktionieren soll und postet hier mal.

Gruß



Geschrieben von Meike am 02.02.2011 um 06:15:

 

Hallo Dieter,

etwas genauer wäre klasse, gerne auch per PN

Gruß
Meike



Geschrieben von gmg am 02.02.2011 um 06:53:

 

Hallo Dieter,

etwas genauer wäre klasse, gerne auch öffentlich. smile

Grüße



Geschrieben von dieter116 am 02.02.2011 um 07:55:

 

Mehr weiss ich zur Zeit leider auch nicht.

Vielleicht wohnt jemand in der Nähe und kann es herausfinden.



Geschrieben von gmg am 02.02.2011 um 08:03:

 

Die "spielerbezogenen Verlustbegrenzungen" sollen nicht durch die Verwendung dieser (angedachten) Karte als "Plastikgeld" realisiert werden.

§ 13 Abs. I Nr. 7 SpielV steht nicht zur Disposition.

Grüße



Geschrieben von dieter116 am 03.02.2011 um 11:36:

 

Steht doch aber so im BMWI Bericht 6.3 (13).



Geschrieben von gmg am 03.02.2011 um 13:24:

 

Zitat:
Original von dieter116
Steht doch aber so im BMWI Bericht 6.3 (13).


Für mich sind die Ausführungen auf S. 80 des BMWi Berichtes relevant.



Außerdem:
Mit dieser "Neudefinition" des Spiels:

1) Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
2) Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
3) Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden (damit entfällt die Vorglühfunktion; ein Umbuchen von Geld in Punkte findet nicht mehr statt; es gibt in diesem Bereich keine Punkte mehr.).
4) Im Bereich der gewonnenen Punkte können die bisherigen Funktionen des GSG (z.B. Autostart und höherer Spieleinsatz) genutzt werden. Gewonnene Punkte werden auf den Punktspeicher gebucht.
5) Werden gewonnene Punkte in Geld umgebucht, erfolgt eine sofortige Auszahlung des Betrages, der 10 € überschreitet.
6) Mit dem Restbetrag des Geldspeichers (=10 €) kann man wieder, wie unter Nr. 1 dargestellt, spielen.
7) Weiter möglich:
Bei der Spielpause erfolgt Zwangsumbuchung der gewonnenen Punkte auf den Geldspeicher und vollständige Auszahlung.

benötigen wird diese Spielerkarte nicht mehr.

Schon die Bespielung von 2 GSG gleichzeitig erscheint mir schwierig.
Die Bespielung von noch mehr GSG gleichzeitig dürfte nicht mehr funktionieren.


Grüße



Geschrieben von eszet am 03.02.2011 um 15:10:

 

Zitat:
Original von gmg


Für mich sind die Ausführungen auf S. 80 des BMWi Berichtes relevant.



Außerdem:
Mit dieser "Neudefinition" des Spiels:

1) Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
2) Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
3) Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden (damit entfällt die Vorglühfunktion; ein Umbuchen von Geld in Punkte findet nicht mehr statt; es gibt in diesem Bereich keine Punkte mehr.).
4) Im Bereich der gewonnenen Punkte können die bisherigen Funktionen des GSG (z.B. Autostart und höherer Spieleinsatz) genutzt werden. Gewonnene Punkte werden auf den Punktspeicher gebucht.
5) Werden gewonnene Punkte in Geld umgebucht, erfolgt eine sofortige Auszahlung des Betrages, der 10 € überschreitet.
6) Mit dem Restbetrag des Geldspeichers (=10 €) kann man wieder, wie unter Nr. 1 dargestellt, spielen.
7) Weiter möglich:
Bei der Spielpause erfolgt Zwangsumbuchung der gewonnenen Punkte auf den Geldspeicher und vollständige Auszahlung.

benötigen wird diese Spielerkarte nicht mehr.

Schon die Bespielung von 2 GSG gleichzeitig erscheint mir schwierig.
Die Bespielung von noch mehr GSG gleichzeitig dürfte nicht mehr funktionieren.


Grüße



Ich sehe zwei Szenarien für Problemspieler an den neudefinierten Geräten.

1. Spieler sitzt/steht mittig zwischen zwei Geräten und startet so schnell wie möglich die beiden Geräte abwechselnd.

2. Spieler läuft alle bespielten Geräte, z.B. 3 bis 12 , ab und startet in Rundläufen.

Szenario 1 wird deutlich häufiger zu beobachten sein.
Szenario 2 eher zu Beginn eines Besuchs in der Spielhalle

Grüße



Geschrieben von dieter116 am 03.02.2011 um 18:09:

 

Dann bekommen die Kiebitze in den Hallen vielleicht auch eine neue Aufgabe:

Sie werden Autostarter und rufen den Spieler bei Ereignissen

Und eine Spielkarte haben die dann auch, bezahlt ja der Spieler.



Sorry, gmg, ich hatte mich auf den FTI und nicht den BMWI Bericht bezogen. Im FTI Bericht steht es so.



Geschrieben von Meike am 04.02.2011 um 06:42:

 

Hallo zusammen,

ich sehe dabei nur zwei Szenarien

a) beim Wegfall der Autostarttaste werden wie früher kleine Plättchen vom Werk mitgeliefert, die man in den Tastenzwischenraum schieben kann, um sich seinen eigenen Autostart zu machen.

b) Spielerkarte = goldener Schlüssel = super Kundenbindungssystem = super zusätzliche Aufbuchungsmöglichkeiten = Möglichkeiten des unkontrollierbaren Geldtransfers zwischen unterschiedlichen Konzessionen.......

Gruß
Meike



Geschrieben von alfi1950 am 26.02.2011 um 12:20:

 

Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

ich sehe dabei nur zwei Szenarien

a) beim Wegfall der Autostarttaste werden wie früher kleine Plättchen vom Werk mitgeliefert, die man in den Tastenzwischenraum schieben kann, um sich seinen eigenen Autostart zu machen.

b) Spielerkarte = goldener Schlüssel = super Kundenbindungssystem = super zusätzliche Aufbuchungsmöglichkeiten = Möglichkeiten des unkontrollierbaren Geldtransfers zwischen unterschiedlichen Konzessionen.......

Gruß
Meike


Man braucht wirklich nicht viel nachforschen, auch hier läuft es wie folgt ab:


1. Patent
2. Gesetzesänderung
3. Feindliche Übernahme des Marktes


Der Patentinhaber wird dafür sorgen, dass sein Produkt auf den Markt kommt und sein Nutzungsrecht teuer vermarktet wird.



Geschrieben von Meike am 26.02.2011 um 12:49:

 

Hallo alfi,

das Patent für die Spielerkarte ist schon "alt"

http://www.patent-de.com/20010503/DE19952692A1.html

Aber sicherlich hast du recht, dass man immer schauen muss, wer wo berät und wer sich wie einsetzt.

Gruß
Meike



Geschrieben von alfi1950 am 20.03.2011 um 12:56:

 

DANKE Meike!

Sollte das ein Zufall sein, dass der Patentinhaber der Spielerkarte, Lutz Albrecht (BALLY WULFF), hier

http://www.................de

als einer "der Macher" der Spielverordnung auftaucht?



Geschrieben von Meike am 22.03.2011 um 08:01:

 

Hallo alfi,

beim Faktor Zufall sehe ich nur dies
http://www.hs-heilbronn.de/1837998/AnalysatorFuerZufallszahlen

Aber sobald der Faktor Mensch und die seit Jahrzehnten stattfindenden Besprechungsrunden mit den immer gleichen Teilnehmern Ausschläge geben, glaube ich an keinen Zufall!


Um "Fehlentwicklungen" ( ein beliebtes Wort im BMWI und bei der PtB)
zu vermeiden, gibt es eigentlich bundesweite Präventionsmodelle. Und bevor sich nun wieder jmd. entrüstet zeigt, für den der Hinweis, dass Prävention "Vorbeugung" heißt und keine Unterstellung ist.
U.a. gibt es das sogenannte Rotationsmodell, welches aber leider nicht so häufig im Bereich des Spielrechts angewandt wird. - Sonst gäbe es da vielleicht mal etwas frischen Wind, Leute, die die Urteils- und Beschlußlagen des bundesverwaltungsgerichts kennen und umsetzen usw.-

Dazu gibt es auch Berichte, wer wo in welchem Bereich dieses Rotationsprinzip anwendet, bzw. nicht einmal dem Bundesrechnungshof auf Nachfrage antwortet.

http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Verwaltung/BMI_Jahresbericht_2007_Korruptionspraevention_08-07-07.pdf

Da kann man u.a. auf Seite 25 nachlesen wie es beim BMWI mit der Personalrotation bestellt ist.

Gruß
Meike



Geschrieben von Carlo am 22.03.2011 um 13:48:

 

Was spricht gegen eine Personalrotation beim BMWI und der PTB?

Jahrzehntelang die selben Entscheidungsträger in Schlüsselpositionen kann doch nur nach hinten los gehen.


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