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Geschrieben von dieter116 am 27.01.2011 um 11:18:

  Was es bei ebay so gibt !

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150552285422&ssPageName=STRK:MEWAX:IT



"Laufzeit abgelaufen freigeschaltet dank SOFTWARE bleibt das Gerät überhaupt nicht stehen SUPER FÜR PRIVAT , Neue SpVO "


Neue Spielverordnung und bleibt nicht stehen ?
Wirklich für Privat ?



Geschrieben von jasper am 27.01.2011 um 11:32:

  RE: Was es bei ebay so gibt !

Geldspielgerät Good Luck freigeschaltet für Privat Gerät bleibt auch nach 24 Monaten L.Z. nicht stehen !!

1 Spielautomat von :

Firma Krüger Geldspielgeräte

Stader Landstraße 41 - 43 28717 Bremen Tel.0173 39 37 187

Achtung für den Versand benötigen wir eure Telefonnummer !!

Wir sind nicht die billigsten / wollen wir auch nicht , aber Sie erwerben bei uns ein gepflegtes überholtes Geldspielgerät ) in guten Zustand zu einem fairen Preis ....

Das Gerät wurde von uns überprüft , Spielautomat mit echtem Euro Programm. Anzeige natürlich auch in Euro.

MC / Multi Color Gerät

Gerät ist ohne Geldscheinakzeptor !! Rücksteller wird benötigt !!

Geldspielgerät Merkur GOOD LUCK Laufzeit abgelaufen freigeschaltet dank SOFTWARE bleibt das Gerät überhaupt nicht stehen SUPER FÜR PRIVAT , Neue SpVO

Mwst wird getrennt ausgewiesen und ist im Auktionsbetrag bereits enthalten, mit kleiner u. großer Zulassung

Gebrauchtgerät ! - keine Gewährleistung - Verkauf erfolgt als Bastlergerät !

Gerät nimmt 10 Cent, 20 Cent, 50 Cent, 1 und 2 Euro Münzen an und zahlt diese auch wieder aus. 0.20 Cent u. 0,50 Cent fallen gleich in die Kasse.

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Ebay übernehme natürlich ich! Versandkosten 55,- Euro, Gerät ist beim Transport versichert. Persönliche Abholung (in Bremen) möglich, Zahlung und Abholung innerhalb von 7 Tagen.

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http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150552285422&ssPageName=S
TRK:MEWAX:IT&rvr_id=203926041189&AID=388394&psid1=&psid2=&psid3=&psid4=&lid
=tnb23&aid=388394&sid=



Geschrieben von k.osdorf am 27.01.2011 um 12:31:

 

Von deren Homepage unter http://www.krueger-automaten.de/unternehmen/Wir-ueber-uns_custom_9.html:

"Krüger-Automaten ist seit 50 Jahren unabhängiger Grosshändler für Spielautomaten aller Art. Unsere Kunden sind Aufstellunternehmen, Spielothekenbetreiber und Gastronomen."
Von SUPER FÜR PRIVAT steht da nichts.



Geschrieben von dieter116 am 27.01.2011 um 14:54:

 

Das ist nicht der Krüger Automaten .

Und Jasper, was soll das posting ?



Geschrieben von malexx am 27.01.2011 um 15:31:

  RE: Was es bei ebay so gibt !

Zitat:
Original von dieter116
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150552285422&ssPageName=STRK:MEWAX:IT



"Laufzeit abgelaufen freigeschaltet dank SOFTWARE bleibt das Gerät überhaupt nicht stehen SUPER FÜR PRIVAT , Neue SpVO "


Neue Spielverordnung und bleibt nicht stehen ?
Wirklich für Privat ?



Warum nicht??? Es gab schon immer eine Karte zum Freischalten in den Privatmodus. Das ist nichts neues. Beim Abruf der Zulassungsnummer und der Checksummen steht, wen ich mich nicht irre, "no public"...

Aktuelle TR ist 4.1 das Gerät ist aber nach der TR 3.3...

Der Verkäufer hat den GGSG im November nicht getüvt und heute bekommt er kein TÜV mehr für Geräte nach TR 3.3. Bleibt also nur der Privatverkauf...

Just my 50 cents....

Malexx



Geschrieben von jasper am 27.01.2011 um 16:00:

 

Zitat:
Original von dieter116
Das ist nicht der Krüger Automaten .

Und Jasper, was soll das posting ?


Darf ich hier nicht posten?
War doch nur zur Sicherung des Inhalts, falls die Auktion beendet und Dein Link gelöscht wird.



Geschrieben von dieter116 am 27.01.2011 um 16:58:

 

Jasper, hast recht.

Malexx, beim Hobbymodus braucht man aber keinen Rücksteller.

Hat denn schon mal jemand ein Gerät nach neuer SpVO in den Hobbymodus geschaltet, geht das überhaupt ?



Geschrieben von Meike am 28.01.2011 um 05:49:

 

Hallo malexx,

Du hast geschrieben:
"Der Verkäufer hat den GGSG im November nicht getüvt und heute bekommt er kein TÜV mehr für Geräte nach TR 3.3"

Warum glaubst du, dass er keinen TÜV mehr bekommt?


Gruß
Meike



Geschrieben von dieter116 am 28.01.2011 um 08:20:

 

TÜV schon, aber keinen Freischaltcode mehr.
Ist ja im Ergebnis das Gleiche.



Geschrieben von Meike am 28.01.2011 um 09:07:

 

Hallo Dieter,

wieso soll das Ergebnis das Gleiche sein?

Wenn Du Eigentümer eines derartigen Automaten bist und der vereidigte SV testiert einen ordnungsgemäßen Zustand und dann will Dich jemand ohne Rechtsgrund hindern Dein Eigentum zu nutzen, was macht man dann wohl? ... doch sichrlich nicht die Hände in den Schoß legen und sagen "dann ist das wohl so" und neu investieren, oder?


Gruß
Meike



Geschrieben von dieter116 am 29.01.2011 um 08:52:

 

Einige finden sich eben damit ab, andere klagen.

Ich kann mir aber bei einer Firma wie adp nicht vorstellen, dass dies Vorgehen nicht vorher von der Rechtsabteilung genau geprüft wurde.

Das Ergebnis der Klagen wird ja noch etwas auf sich warten lassen.

Oder hatte bereits jemand mit einer einstweiligen Verfügung Erfolg oder Misserfolg ?



Geschrieben von 96er am 30.01.2011 um 14:25:

 

Zitat:
Original von dieter116
Das ist nicht der Krüger Automaten .


Vollkommen richtig. Die einen sitzen in Bremen, die anderen in Berlin.



Geschrieben von k.osdorf am 04.02.2011 um 10:30:

 

Was passiert denn eigentlich, wenn ein TÜV-Sachverständiger bei so einem Gerät eine Abweichung von der zugelassenen Bauart feststellt (z.B. eine nicht zugelassene Software-Version)? Es wird sicherlich keine Plakette geben, aber was geschieht dann mit dem Gerät? Droht außerdem eine Geldstrafe?



Geschrieben von dieter116 am 04.02.2011 um 10:52:

 

Dann gibt es keine Verlängerung.

Geldstrafen etc. sind nicht Sache der Prüfer, sondern der Ordnungsbehörden.



Geschrieben von tapier am 04.02.2011 um 16:36:

 

Das verweigern von Freischaltcodes kann aber auch für ADP sehr teuer werden.
Angenommen jemand klagt, das Gerät macht zb. ca. 200.-€/Tag Kasse, so ein Verfahren kann durchaus mehrere Monate dauern.
Das gibt einen heftigen Schadensersatz.



Geschrieben von Meike am 05.02.2011 um 10:37:

 

Hallo Tapier,

wer ist denn genau Dein Vertragspartner für die Freischaltcodes?

Schau mal nach wer der Zulassungsinhaber ist.

Da wirst Du in vielen Fällen reine Zulassungs-GmbHs finden, wie SpielTech 13.

Dass es sich dabei um GmbHs handelt, die quasi keinen anderen Zweck erfüllen, als Zulassungen zu beantragen
und abzupuffern kannst Du im e-bundesanzeiger nachlesen. Da kann jeder kostenlos die eingereichten Jahresbilanzen
nachlesen.

Gib dort z.B. Spiel Tech ein und Du wirst ganz viele Zulassungsinhaber von aktuellen adp Automaten finden.

Dann schau Dir die Bilanzen an, die recht übersichtlich sind und dann schau genau in Deinen Verträgen nach.


Gruß
Meike



Geschrieben von Meike am 06.02.2011 um 07:22:

 

Hallo tapier,

zur Ergänzung, damit man erst mal weiß, von welcher "Hausnummer" wir hier sprechen,

so hab ich persönlich beim Nachzählen (kein Anspruch auf Vollständigkeit)

bei 97 betroffenen Bauarten, die allgemein als adp-Spielautomaten bezeichnet werden

nur 8 mal den Zulassungsinhaber adp gefunden,

bei den anderen Bauarten hast du die Zulassungsinhaber
- Spiel Tech 13
- Spiel Tech 17
- Spiel Tech 21
- Spiel Tech 66
- Walberer


Gruß
Meike



Geschrieben von dieter116 am 06.02.2011 um 08:13:

 

Auf was zielst du mit deinem Hinweis , Meike ?
Haftungsfragen ?
GmbH ist schnell pleite und zahlt nicht ?

Gekauft wurden sie doch wohl bei adp.

Was steht denn auf der Rechnung ?



Geschrieben von Meike am 06.02.2011 um 08:39:

 

Hallo dieter,

ich kaufe meine Automaten nur im Hobbymodus oder elektromechanische Kisten aus Dachbodenbeständen,
so dass ich Dir zu diesen Rechnungen keine Auskunft geben kann.

Die Frage hatte ich schon an Tapier gestellt, da ich seine Berechnung betr. Schadenersatz hinterfragen wollte.

Bei jeder Haftungsfrage, egal welcher, musst Du immer sehr genau nach dem Adressaten schauen
und weil vorne etwas auf einem Label drauf steht, muss es nicht auch zwangsläufig dein Ansprechpartner sein.

Gruß
Meike


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