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--- BT-DRS 17/4259 vom 15. 12. 2010 (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7842)


Geschrieben von gmg am 07.01.2011 um 14:54:

  BT-DRS 17/4259 vom 15. 12. 2010

Zukunft des Glücksspielwesens sowie Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht

Zitat on
.....
II. Fragen zur Spielverordnung und zu Geldspielautomaten
13. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Geldspielautomaten ein besonders großes Suchtpotenzial haben (bitte mit Begründung)?

14. Wie hat sich die Zahl der Geldspielautomaten in Deutschland seit 2005 entwickelt (Anzahl der Geräte pro Jahr, prozentuale Entwicklung sowie wenn möglich nach Ländern)?

15. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Zuwachs an Geldspielautomaten zu einer stärkeren Ausbreitung der Glücksspielsucht führt (bitte mit Begründung)?

16. Mit welchen neuen Maßnahmen will die Bundesregierung die Glücksspielsucht im Bereich der Geldspielautomaten reduzieren?
a) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Aufnahme von Geldspielautomaten in das staatliche Monopol (bitte mit Begründung)?
b) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine Reduzierung der Standorte von Geldspielautomaten (bitte mit Begründung)?
c) Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass sich der Spielerschutz durch Spielsperren nur dann voll entfalten kann, wenn er auf alle Bereiche des suchtrelevanten Glücksspiels ausgedehnt wird (bitte mit Begründung)?
d) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine Ausweitung von Spielsperren auf Geldspielautomaten (bitte mit Begründung)?
e) Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine Ausweispflicht für
Spielhallen
(bitte mit Begründung)?

17. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen ein Verbot von Geldspielautomaten in Gaststätten, die auch für Kinder und Jugendliche zugänglich sind? Wie will sie den Kinder- und Jugendschutz in diesem Bereich verbessern?

18. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der Spielverordnung einen Rückbau der Geldspielautomaten in Gastronomie und Spielhallen auf reine Unterhaltungsgeräte ohne Glücksspielcharakter (bitte mit Begründung)?

19. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung eine Verlagerung der Zuständigkeit für die gewerblichen Geldspielautomaten vom Wirtschaftsministerium auf das Gesundheits- und Innenressort, um damit den Vorrang der Glücksspielprävention gegenüber wirtschaftlichen Interessen zu verdeutlichen (bitte mit Begründung)?

20. Wie erklärt die Bundesregierung, dass im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ (Ausgabe 48/2010, Seite 15) aus der Studie zur Evaluierung der letzten Novelle der Spielverordnung zitiert wurde, während diese dem Bundestag noch nicht vorlag?

21. Wem wurde die Evaluierung der Novelle der Spielverordnung bereits zu welchem Zeitpunkt aus welchen Gründen zugänglich gemacht?

22. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass Vertreter der Automatenwirtschaft bereits vor der Veröffentlichung über Ergebnisse der Evaluierung der Novelle der Spielverordnung informiert wurden?

23. Was sind die wesentlichen Erkenntnisse der Evaluierung der Novelle der Spielverordnung und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen?

24. Welche Änderungen in den Bundesregelungen im gewerblichen Automatenspiel bzw. bei Pferdewetten werden vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Monopolsbei Lotterien und Sportwetten für den Fall der in Aussicht genommenen Variante einer Beibehaltung des Lotterie- und Sportwettenmonopols erforderlich?

25. Welche Änderungen in den Bundesregelungen im gewerblichen Automatenspiel bzw. bei Pferdewetten werden vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Monopols bei Lotterien und Sportwetten für den Fall der in Aussicht genommenen, alternativen Variante eines Konzessionsmodells im Bereich der Sportwetten erforderlich? Wie wird die Bundesregierung für diesen Fall insbesondere eine Harmonisierung der Regelungen des gewerblichen Automatenspiels, das bisher im Vergleich zum Lotteriebereich weniger reguliert ist, gewährleisten?
Zitat off

Link

Hervorhebungen durch den Verfasser.
Viele gute Fragen !

Grüße



Geschrieben von gmg am 07.01.2011 um 15:05:

  BT-DRS 17/4259 vom 15. 12. 2010

Na ja, die Frage nach den Informationsquellen des SPIEGELS wurde ja bereits gestellt, und durch die Bundesregierung bereits beantwortet.....


Zitat on
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Otto vom 6. Dezember 2010

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird den Bericht zur Evaluierung der Novelle der Spielverordnung von 2006 einschließlich der Studie des Instituts für Therapieforschung (IFT) demnächst an den Bundesrat übermitteln und danach auch dem Deutschen Bundestag zur Verfügung stellen. Informationen zu den Quellen der Darstellung des Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“, die in dieser Form verkürzt und unzutreffend ist, liegen nicht vor.
Zitat off

Zitat aus

Grüße



Geschrieben von gmg am 14.01.2011 um 09:51:

  RE: BT-DRS 17/4259 vom 15. 12. 2010

Da der o. a. Link nicht mehr funktioniert, anbei ein neuer Link zu der oa. DRS.

Link

Eine in DIP eingestellte Antwort gibt es noch nicht.

Allerdings schon eine Stellungnahme zum Antwortschreiben der Bundesregierung durch die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf.

Tenor:
Vorzugsbehandlung für die Lobby – kein Schutz vor Spielsucht

Einige Ausrisse aus der Stellungnahme:
Die Bekämpfung von Glücksspielsucht ist für die Bundesregierung von geringem Interesse....

.......Korrigieren muss sich die Bundesregierung in ihrer Informationspolitik. Sie gibt jetzt zu, dass sie Vertreter der Automatenindustrie bereits Monate vor dem Bundestag und dem Bundesrat über Ergebnisse der Evaluierung der Novelle der Spielverordnung informiert hat......

....."Härtere" Maßnahmen wie eine Entschärfung und Entschleunigung der Geräte, eine Abschaffung von Autostarttasten und Punktespeichern, eine deutliche Reduzierung des maximal möglichen Spielverlusts pro Stunde und Automat sowie eine Reduzierung der Geräte pro Spielhalle plant die Bundesregierung nach eigenen Angaben ebenso wenig wie eine Einbeziehung der Geldspielautomaten in das staatliche Monopol.....

....Stattdessen sollen Früherkennung, Manipulationsschutz, Stärkung der Qualifikation von Personal und die Förderung von Sozialkonzepten die Spielsucht eindämmen......

.....Die Interessen der Automatenwirtschaft kommen aus Sicht der Bundesregierung an erster Stelle. Die wachsende Spielsucht im Bereich der Geldspielautomaten will die Bundesregierung dabei offensichtlich gerne in Kauf nehmen...

Vollständig nachlesbar:


Da bin ich auf das Antwortschreiben der Bundesregierung gesapnnt!

Grüße



Geschrieben von gmg am 15.01.2011 um 12:56:

  BT-DRS 17/4259 vom 15. 12. 2010

Jetzt kommt die Antwort der AWI-GmbH:

Zitat on
Zur Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion zum Thema "Zukunft des Glücksspielwesens sowie Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht" vom 12. Januar 2011

Statt die in Gang gekommene Diskussion um Glücks-und Gewinnspiele weiter zu versachlichen wird jüngst wieder mit "Behauptungen" agiert. So auch in einer Erklärung der SPD-Bundestagsfraktion, in der sowohl der Bundesregierung als auch der Drogenbeauftragten zunächst pauschal eine Nähe zur Automatenwirtschaft und zum Lobbyismus unterstellt wird. Nach Studium einer der Erklärung zugrunde liegenden Beantwortung einer Anfrage durch das Bundeswirtschaftsministerium kann davon aber keine Rede sein.
Zitat off


Vollständig nachlesbar


Grüße



Geschrieben von gmg am 17.01.2011 um 16:17:

  BT-DRS 17/4259 vom 15. 12. 2010

Hier gibt es jetzt die Antwort der Bundesregierung vom 03. 01. 2011 zu der o. a. BT-DRS, die am 17. 01. 2011 in DIP eingestellt worden ist:

17/4358

Grüße



Geschrieben von bandick am 20.01.2011 um 16:04:

 

wie lächerlich ist denn bitte die sogenannte antwort der bundesregierung auf die gestellten fragen? soll das ein schlechter scherz sein? wenn ich (wenn man sie denn tatsächlich so nennen möchte) mal zitieren darf:

frage:
2. mit welchen maßnahmen will die bundesregierung das angebot im bereich
glücksspiel reduzieren, und wie sieht der zeitplan hierfür aus?

antwort:
zuständig für die regulierung des glücksspiels, das lotterien, sportwetten sowie
spielbanken umfasst, sind die länder. [...] der bund ist an der novellierung des glückspielstaatsvertrags nicht beteiligt.

frage:
inwieweit und mit welchen forderungen setzt sich die bundesregierung
gegenüber den ländern dafür ein, dass der neue glücksspielstaatsvertrag
eine stärkung der prävention von glücksspielsucht bringt?

antwort:
[...] auch die regelung eines rauch- und alkoholverbots
in casinos oder spielhallen fällt in die zuständigkeit der länder.

frage:
inwiefern würde eine weitere zulassung privater anbieter im glücksspielmarkt
nach einschätzung der bundesregierung die im urteil des europäischen
gerichtshofs zum geltenden glücksspielstaatsvertrag bemängelten
kohärenz der suchtbekämpfung als voraussetzungeines staatlichen
monopols sogar noch verstärken (bitte mit begründung)?

antwort:
die Frage der eu-rechtmäßigkeit eines staatlichen monopols bei weiterer
zulassung privater anbieter im glücksspielmarkt lässt sich nicht in allgemeiner
form beantworten. [...]

frage:
welche erkenntnisse hat die bundesregierung über die im jahresbericht
2009 vom fachbeirat glücksspielsucht geschilderte zusammenarbeit
staatlicher anbieter mit illegalen glücksspielanbietern, zum beispiel bei
internationalen pokerturnieren?

antwort:
die bundesregierung hat hierzu keine erkenntnisse. zuständig für die regulierung des glücksspiels sind die länder.

frage:
inwieweit unterstützt die bundesregierung eine auf alle hochrisikohaften
glücksspielsegmente bezogene und länderübergreifend kontrollierbare
sperrdatei (bitte mit begründung)?

antwort:
es handelt sich um eine angelegenheit in der zuständigkeit der länder [...].

frage:
welche position hat die bundesregierung zu testkäufen von jugendlichen
im glücksspielbereich (bitte mit begründung)?

antwort:
die kontrolle des jugendschutzes obliegt den lokalen ordnungsbehörden. [...]

etc.pp.

jetzt mal ganz im ernst? wollen die uns verkackeiern??? wenn nach der position gefragt wird, was die testkäufe von jugendlichen im glücksspielbereich angeht, dann kann es doch nicht zuviel verlangt sein, eine entsprechende stellungnahme abzugeben - oder eben zu schweigen. aber in einem 12-seitigen dokument in 42 fragen immer bloß auf andere zu verweisen, ist ja wohl das lächerlichste armutszeugnis, dass mir je untergekommen ist. viel peinlicher geht es ja wohl wirklich nicht mehr.


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