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Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 31.05.2006 um 11:51:
Neue Verwaltungsvorschriften zur Spielverordnung
Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Der Verband der unabhängigen Automatenaufsteller e.V. (UAVD) hat mit heutigem Datum die neuen Verwaltungsvorschriften zur Spielverordnung auf seiner Homepage veröffentlicht.
Guckst Du hier:
Diese Ausführungsbestimmungen dürften sicherlich einiges deutlicher und verständlicher für alle machen und bestätigen die auchhier zum Großteil vertretene Rechtsauffassung.
Damit sollte m. E. nunmehr auch bald Rechtssicherheit und Klarheit hinsichtlich der Jackpot-Anlagen und der Fun-Games eintreten, so dass sich die Behörden, aber auch die Aufsteller und Spielhallenbetreiber wieder anderen Aufgaben widmen können.
Geschrieben von ASS-Automaten am 01.06.2006 um 11:12:
Hallo,
endlich - Klarheit ???
Für mich stellt sich grundsätzlichdie Frage :
ob der §6a z.B der SpielVO und die jetzt erweiterte Auffassung der VerwaltungsVO überhaupt rechtlich einwandfrei in Ordnung ist ?
In den §§ 33c,33d,33i werden ausschließlich Geräte mit Gewinnmöglichkeit beschrieben ?
Kann eine VerwaltungsVO ein bestehendes Gesetz weiter einengen ?
endlich Klarheit ? Ich habe so meine Zweifel.
Gruß
Peter
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