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-- IHK Gewerbeanmeldung unbegründet (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7539)


Geschrieben von fleckb am 29.10.2010 um 16:06:

  IHK Gewerbeanmeldung unbegründet

Hallo,
es geht mir um die Frage, ob ich als Konkurrent gegen eine Entscheidung einer Behörde etwas machen kann, die mich nicht direkt betrifft.
Die Versicherungsvermittler müssen seit einigen Jahren nach §34dGewO eine Zulassung (bei der IHK) beantragen. Die IHK muss die Zuerlässigkeit des Antragstellers prüfen.
Folgender Fall (kein Witz!): Der Versicherungsvermittler hat (vermutlich aus finanziellen Gründen) eine Bank überfallen. Er wurde innerhalb einer Stunde geschnappt, da er seinen Wagen als Fluchtwagen nutzte. Der Vermittler wurde verurteilt wegen Bankraub. Die IHK hat im die Zulassung als Makler genehmigt. Ein Brief an die zuständige IHK mit Hinweis auf die Verurteilung konnte daran nichts ändern.

Sieht einer hier rechtliche Möglichkeiten vorzugehen?



Geschrieben von Renate Jacob am 01.11.2010 um 15:14:

 

Sind denn in Niedersachsen die IHK´s für eine Maklererlaubnis zuständig ?
Da ist doch wohl eher die Eintragung in das Vermittlerregister gemeint.
Das ist erstmal kein Beinbruch.

Sollte er also eine Maklererlaubnis zusätzlich haben nach § 34 c Gew0, dann muss sie widerrufen werden von der Gewerbebehörde.
Die Vermittlertätigkeit allein muss dann nach § 35 Gew0 untersagt werden.
Dann kommt er auch bei der IHK aus dem Vermiitlerregister bestimmt wieder raus.

Noch eine schöne Woche


Renate Jacob


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