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--- Sachverständiger meldet sich: Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7511)


Geschrieben von Wilde Irene am 25.10.2010 um 10:28:

  Sachverständiger meldet sich: Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"?

Auch ein(!) Sachverständiger macht sich gedanken! Respekt


Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"?

Für die Umstellung der Geräte auf die Technische Richtlinie TR 4.1 gibt es keine rechtliche Handhabe in Folge eines Gesetzes oder einer Verordnung.

Die Umstellung auf TR 4.1 ist als eine freiwillige Selbstbeschränkung der Branche zu verstehen.

------------------------------
Herr U. Schönleiter verwundert durch seine Aussagen in der Jahreshauptversammlung des BA

1.Sollten nach dem Stichtag (01.01.2011?) noch Geräte nach TR 3.3 gefunden werden, drohten Bußgelder oder möglicherweise sogar Strafverfahren.

2. "Wir überlegen uns zum Beispiel wieder eine begrenzte Laufzeit von 4 Jahren für die Bauartzulassung von Geldspielgeräten einzuführen."
Quelle: Automatenmarkt (Ausgabe 07/2010 - Seite 68)

-- Derzeitige Rechtslage

Es gibt „lediglich“ einen Brief aus dem Jahr 2007 vom Wirtschaftsministerium an die ihm untergeordnete Bundesbehörde, der PTB. (Es gibt keinerlei Anweisungen an Ordnungsämter, Polizeibehörden, Hersteller, Aufsteller bzw. Sachverständige; derartige Anweisungen an die aufgezählten Stellen kann es auch gar nicht geben, diese unterliegen nur Gesetzen und Verordnungen).

Die nach dem Schreiben von der PTB verabschiedete neue Technische Richtlinie 4 betrifft die Bauartzulassung und damit das was die Hersteller als Bauart genehmigt bekommen. Seit dem 01.01.2009 werden nur noch Zulassungsbelege für Nachbaugeräte nach der TR 4 von der PTB an die Hersteller ausgegeben.

In der SpielV ist in §7 die Verlängerung der Geräte durch Sachverständige um jeweils 2 Jahre geregelt.

Nach den derzeitigen Erkenntnissen existiert keine Absicht von Seitens des BMWI TR-3.3-Geräte generell zu verbieten. Die Aussage im Automatenmarkt ist dennoch als eine Absicht ohne nähere Begründung zu interpretieren.


Quelle: http://www.sachverstaendiger-geldspielgeraete.de/index.php?option=com_conte
nt&task=view&id=36&Itemid=1



Geschrieben von petergaukler am 25.10.2010 um 12:18:

  RE: Sachverständiger meldet sich: Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"?

alter zulassungsmodus 4 jahre
kommt wieder zurück !!!



Geschrieben von Meike am 25.10.2010 um 16:33:

 

Hallo Herr Daloglu,

da Sie ja auch Forumsmitglied sind, schreibe ich Sie hier persönlich an.

Ich finde das klasse, dass Sie der erste §7-Prüfer sind, der es nun dem Ansatz nach öffentlich macht.

Wenn Sie die entsprechenden rechtlichen Grundlagen/Zusammenhänge/Quellen suchen, downloaden Sie die ppp aus Oldenburg zum Thema,
da finden Sie alles.


Gruß
Meike



Geschrieben von gmg am 25.10.2010 um 17:58:

  RE: Sachverständiger meldet sich: Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"?

Zitat:
Original von petergaukler
alter zulassungsmodus 4 jahre
kommt wieder zurück !!!


Wenn das mit der Umrüstung nicht klappt, wird es sicherlich so kommen.
Außerdem ist man dann die Geräteüberprüfung gem § 7 SpielV "wieder los".

Grüße



Geschrieben von dieter116 am 26.10.2010 um 07:46:

  RE: Sachverständiger meldet sich: Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"?

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von petergaukler
alter zulassungsmodus 4 jahre
kommt wieder zurück !!!


Wenn das mit der Umrüstung nicht klappt, wird es sicherlich so kommen.
Außerdem ist man dann die Geräteüberprüfung gem § 7 SpielV "wieder los".

Grüße


@ petergaukler:

Was macht die da so sicher ?

Nur die Aussage von Herrn Schönleiter im Automatenmarkt ?

Da gibt es sicher bessere Lösungen , die allen gerecht wird.

@gmg
die Umstellung auf TR4.1 scheint aber zu funktionieren.
Es sind bereits mehr als die Hälfte der Novos umgestellt.


Außerdem ist man dann die Geräteüberprüfung gem § 7 SpielV "wieder los".

Das wäre der Industrie bestimmt recht.



Geschrieben von Meike am 26.10.2010 um 07:52:

 

Hallo gmg,

was soll das denn?

Kommt jetzt wieder die Karte "Selbstbeschränkung sonst passiert Böses"?

Kennen wir doch alles, dank angeblich unproblematischer Einsatzrückgewähr, PAS & Co, was diese Arbeitsweise allen bringt.

Wie sehr muss man zu den Gestrigen gehören, um dies zu unterstützen?


Gruß an alle,

wollen wir doch mal ehrlich sein,
ein anfänglich gut gedachter §7 wurde ad absurdum geführt.

Das beginnt beim Vertrag, der mangelhaften Ausgestaltung der Problematik der durchgreifenden Staatshaftung, der "Prüfbeschränkungen" , die Herr Noone eindrucksvoll ausformulierte,....,......, und gipfelt in der Tatsache. dass Menschen ihre eigenen / die zu ihrer Firmengruppe gehörenden Automaten prüfen dürfen.

Und da dann noch Automaten Zulassungen erhalten hatten, die innerhalb von Minuten verändert werden können, kann das doch niemand mehr ernsthaft unterstützen wie es z.Zt. läuft, oder?


Gruß
Meike



Geschrieben von gmg am 26.10.2010 um 08:04:

 

Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

was soll das denn?

Kommt jetzt wieder die Karte "Selbstbeschränkung sonst passiert Böses"?
Wie sehr muss man zu den Gestrigen gehören, um dies zu unterstützen?
Gruß
Meike


Hallo Meike,

warten wir es mal ab....

Und das ich nun mal lebenserfahrener bin, als Du, ist keine erwähnswerte Leistung.

Grüße



Geschrieben von jasper am 26.10.2010 um 08:47:

  RE: Sachverständiger meldet sich: Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"?

Zitat:
Original von petergaukler
alter zulassungsmodus 4 jahre
kommt wieder zurück !!!


......... würde bedeuten:
Statt wie nach neuer SpielV 2 jahre lang ungeprüfte Nachbaugeräte, gibt es dann wieder 4 Jahre lang ungeprüfte Nachbaugeräte! Kopfkratz

Wer will das denn verwirrt

gmg,
bedeutet für Dich "lebenserfahrener" auch "branchenerfahrener"?



Geschrieben von Meike am 27.10.2010 um 06:03:

 

Hallo Jasper,

er ist ein paar Jahre älter als ich.


Hallo gmg,

richtig, das Alter ist keine erwähnenswerte Leistung.




Gruß an alle,

mit Verlaub, aber die Umstellung zu 4.1 hat sich doch bereits dank AG & Co als Humbuk herausgestellt.

Wie lange soll dieses Spiel zwischen Industrie und PtB noch weiter gehen?


Da muss man doch endlich mal einen dicken roten Strich durch die angeblich unproblematischen tanzenden Jungfrauen ziehen,
die nunmal die Wurzel allen Übels sind.

Dann müsste das Kontrollmodul den tatsächlichen Einsatz und Gewinn erfassen und die tatsächliche Spielzeit messen.

Wenn es dann nur zu Zulassungen kommt, bei denen die gesetzlichen Vorgaben tatsächlich eingehalten werden und somit
der schnelle Nummerntausch&Co nicht mehr möglich sind, gecshweige denn die Ferneinwirkung auf ein "Geldmanagement",
dann kann der zweite Schritt, das Nachdenken über Laufzeitverlängerungen in richtigen gesetzlichen Bahnen kommen.


So bewegt ihr Euch doch alle nur in einer Endlosschleife.


Gruß
Meike



Geschrieben von Meike am 20.11.2010 um 08:35:

 

Gruß an alle,

aufgrund aktueller Nachfragen:
bitte denkt bei den freiwilligen Umstellungen an die Auswirkungen auf die Kasse
und Eure Buchhaltungspflichten.


Gruß
Meike



Geschrieben von Walter B am 20.11.2010 um 09:11:

 

Zitat:
Original von Meike
Gruß an alle,

aufgrund aktueller Nachfragen:
bitte denkt bei den freiwilligen Umstellungen an die Auswirkungen auf die Kasse
und Eure Buchhaltungspflichten.


Gruß
Meike


Hallöchen,

da wurde von den Herstellern ausdrücklich drauf hingewiesen.
Ich habe es jedenfalls in einer Beschreibung zur Umrüstung gelesen.....

schönes Wochenende an alle Umrüster, Kommunalgeschädigten
und den Rest der Welt,

wie immer versehen mit dem obligatorischen netten.....



Geschrieben von Meike am 07.01.2011 um 06:03:

 

Hallo zusammen,

anbei den Beitrag nochmal nach vorne geholt, für alle, die sich nun mit den anonymen Anzeigen auseinander setzen müssen.


Hier gibt es auch den link zur HB von dem SV Herrn Daloglu, der auch auf die nicht vorhandene rechtliche Bindung hinweist.



Gruß
Meike



Geschrieben von petergaukler am 07.01.2011 um 11:16:

  RE: Sachverständiger meldet sich: Die TR 4.1 Umstellung: Gesetzlich oder "Freiwillig"?

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von petergaukler
alter zulassungsmodus 4 jahre
kommt wieder zurück !!!


Wenn das mit der Umrüstung nicht klappt, wird es sicherlich so kommen.
Außerdem ist man dann die Geräteüberprüfung gem § 7 SpielV "wieder los".

Grüße



pg.adp automaten
keine umrüstpflicht ?

da die adp geraete meist(31.12.2010) nicht umgestellt wurden
dürfte wohl keine direkte verpf. bestehen!
oder ?

pg.



Geschrieben von Meike am 07.01.2011 um 12:16:

 

Im Gesetz gibt es nur drei Möglichkeiten:

1. Änderungen
Änderungen zu einer erteilten Bauartzulassung sind möglich, wenn eine Fehlfunktion des
Spielgerätes beseitigt oder eine begründete Ergänzung von Sicherungsmaßnahmen
vorgenommen werden soll.

Sie erfordern eine erneute Prüfung.

Die Änderungen werden in einem Zulassungsnachtrag, der ebenfalls veröffentlicht wird, bescheinigt.

Funktionale Änderungen sind nicht möglich.
Sie erfordern eine neue Bauartzulassung. - TR Version 4.1, Seite 63, Stand 21.04.2009 -

Eine Änderung in der Bauartzulassung, stellt nur eine Ergänzung dar !
Spielsoftwareversionen vor der Änderung verlieren nicht ihre Gültigkeit!

„Ist die Bauartzulassung erteilt und leidet an rechtlichen Mängeln, ist dies bis zur
Grenze der Nichtigkeit unbeachtlich. Die strafrechtliche Wirkung einer wirksamen,
wenn auch fehlerhaften verwaltungsrechtlichen Erlaubnis endet erst mit ihrer
Rücknahme.“ - Dr. Odenthal, GewArch 1989 / 7, S. 227 -


2. Rücknahme
„Die Rücknahme bedeutet die Aufhebung einer rechtswidrigen Zulassung mit
der Wirkung,dass die Zulassung mit dem im Rücknahmebescheid bestimmten
Zeitpunkt endet.

Als Konsequenz dürfen die aufgestellten und zur Aufstellung
vorgesehenen Spielgeräte unter Umständen nicht (weiter) aufgestellt werden.“
- PTB, Merkblatt für Antragsteller, S.6, Version 3.2, 11.06.2008 -

So auch in anderen Rechtsvorschriften zu Bauartzulassungen
z.B. Definition der EU, vom 16.06.2010 zu den Zulassungen der ortsbeweglichen
Druckgeräte, Amtsblatt der EU L165/3
„Rücknahme ist jede Maßnahme, mit der verhindert werden soll, dass
ortsbewegliche Druckgeräte auf dem Markt bereitgestellt oder verwendet
werden“


3.Widerruf
Der Widerruf bedeutet die Aufhebung einer rechtmäßig erteilten
Zulassung mit Wirkung für die Zukunft und erfolgt, wenn nachträglich
(nach dem Zeitpunkt der Zulassungserteilung) Tatsachen eintreten, die
die Versagung der Zulassung rechtfertigen würden.
Rechtmäßig aufgestellte Spielgeräte gelten jedoch weiterhin als
zugelassen.
PTB, Merkblatt für Antragsteller, S.6, Version 3.2, 11.06.2008 -


Somit wäre nur bei einer Rücknahme der Bauartzulassung eine Wirkung bis auf die Nachbaugeräte möglich.


Gruß
Meike



Geschrieben von Meike am 13.01.2011 um 05:07:

 

Hallo novocheatr,

ich habe das Thema nochmal nach vorne geholt, damit ich es zu Deiner Frage nicht wiederholen muss.

Um es noch einmal ganz klar zu sagen:

Es gibt keine rechtliche Verpflichtung der Aufsteller,
dass diese ein Software-update durchführen,
wenn die Bauartzulassung nicht zurückgenommen wurde.

Bis heute wurde keine einzige Rücknahme einer Bauartzulassung von der PtB veröffentlicht!


Gruß
Meike



Geschrieben von gmg am 13.01.2011 um 16:57:

 

Das Zivilrechtliche blendest Du vollständig aus, Meike??

Grüße



Geschrieben von Meike am 14.01.2011 um 06:50:

 

Hallo gmg,

was meinst Du konkret mit "Zivilrechtliche" im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt.

Gruß
Meike



Geschrieben von Meike am 15.01.2011 um 07:20:

 

Hallo gmg,

könntest Du bitte Deine Frage erläutern, was Du mit "Zivilrechtliche" meinst?


Gruß
Meike



Geschrieben von dieter116 am 15.01.2011 um 12:19:

 

Aus branchenpolitischen Gründen stehen die Freischaltcodes für Geräte nach technischer Richtlinie 3.3 bekanntlich nicht mehr zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen eine schnellstmögliche Umrüstung auf ein Produkt nach Technischer Richtlinie 4.1,
bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Vertriebsmitarbeiter.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Vielen Dank adp !



Geschrieben von gmg am 15.01.2011 um 13:18:

 

Zitat:
Original von Meike
Hallo gmg,

was meinst Du konkret mit "Zivilrechtliche" im Zusammenhang mit einem Verwaltungsakt.

Gruß
Meike


Ich sprach nicht von Verwaltungsakten, sondern von zivilrechtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.

Grüße


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