Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
--- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
---- Schaustellungen von Personen (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=88)
----- Friseursalon mit leicht bekleideten Frauen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7504)


Geschrieben von Jannes am 22.10.2010 um 11:33:

  Friseursalon mit leicht bekleideten Frauen

Hallo zusammen !!!

hat jemand Erfahrung im o.g. Bereich (bzw. "oben ohne") ???

-> Jugendschutz
-> Handwerkskammer
-> eventl. Erlaubnis nach § 33a GewO
etc.

Ist das überhaupt erlaubt?

Bitte um Hilfe Formulier



Geschrieben von h.bscher am 22.10.2010 um 12:02:

 

Ich habe mal gehört, dass es in Oldenburg einen Salon gibt, der solche "Dienste" anbietet. Vielleicht kann Ihnen der Kollege Eick da weiterhelfen.



Geschrieben von J. Simon am 25.10.2010 um 10:08:

 

Hallo Jannes,

um Erfahrungen Meinungen oder rechtliche Bewertungen abgeben zu können, müssten Sie schon mal ein paar mehr Details zu dem netten Salon machen:

Wieviele Damen arbeiten dort? Wie sind die Öffnungszeiten? Gibt es ggf. Einschränkungen hinsichtlich des Kundenkreises, was das Alter angeht? Welche Dienstleistungen werden konkret abgeboten?

Schreib mal was dazu.

Gruß J. Simon



Geschrieben von Jannes am 25.10.2010 um 10:36:

 

Hier noch ein paar Details...


Der Kundenkreis soll sich natürlich auf Personen ab dem 18. Lebensjahr beziehen. Wie viele Personen dort arbeiten kann ich jedoch nicht sagen.

Weiterhin soll ein Vorraum eingerichtet werden, in dem die Kunden warten (hier sind die Damen noch angezogen). Dann werden die Kunden in den hinteren Bereich zum "Haare schneiden" geführt.

Es soll ein ganz normaler Friseursalon werden (-> Handwerkskarte). Nur eben mit leicht bekleideten Damen.

§ 33a Abs. 2 Nr. 2 GewO spricht von "... den guten Sitten zuwiderlaufen..." . Zeigefinger

In den Medien habe ich am Rande mitbekommen, dass in Sydney so ein Friseursalon eröffnet hat. Gibt es sowas aber überhaupt in Deutschland?

Der Kommentar Landmann/Rohmer spricht ja im Kommentar davon dass sich die Gewerbeordnung im Wandel befindet und dass gerade das Thema Sex/Prostitution/Bars etc. nicht mehr so eng ausgelegt werden darf wie vor einigen Jahren. Doch sind wir schon soweit...



Geschrieben von J. Simon am 25.10.2010 um 11:44:

 

Ok. Da haben wir dann doch ein paar Hinweise. Ich persönlich hätte, wenn die Eintragung in die HWR erfolgt ist und dem Jugendschutz durch eine Zugangsbeschränkung insoweit Genüge getan wird, kein Problem, diesen Gewerbebetrieb zuzulassen.
Ob eine Erlaubnis nach § 33 a GewO her muss, wird sich daraus ergeben, ob die Damen wirklich nur Haare schneiden oder aber ggf. tänzerische ZUsatzeinlagen o.ä. offeriert werden.

Gruß J. Simon



Geschrieben von Steffen Balzer am 25.10.2010 um 12:36:

 

Hallo,

schließe mich der Aussage vom Kollegen Simon an.

Übrigens, derartige Friseurbetriebe gibt es bereits in Deutschland. Siehe diesen Videobeitrag.
Lesen



Geschrieben von domar am 25.10.2010 um 14:28:

 

"...guten Sitten..."

Das ist ein nicht einwandfreier Begriff. Da geht es mehr um Werte als um Normen.

Auf St. Pauli würde es kaum stören. Im tiefsten Bayern jedoch unmittelbar vor einem Nonnenkloster wäre es eher unangebracht.

Wenn die Eingangshalle räumlich getrennt ist, so könnte....

Das ist Ansichtssache. Allerdings nur dann, wenn keine anderen Normen es ausdrücklich verbieten und da fällt mir nichts konkretes ein, was es verbieten würde.



Geschrieben von Schwarzer am 25.10.2010 um 14:39:

 

ins Land.

Aus gewerberechtlicher Sicht kommt da nur die Erlaubnis zur Personenschaustellung in Betracht.
Im gegebenen Fall könnte eine Nutzungsänderung von Friseur zu Vergnügungsstätte in Betracht kommen. Anregung: Bauaufsicht einschalten. In einem allgemeinen Wohngebiet mit gegenüberliegendem Kindergarten wäre die Sache wohl eher fehl am Platz.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH